(openPR) München, den 28.12.2011 – Anleger die sich an den Firmen der Eheleute Lamers, der Pro Invest Management 24 oder der Pro Invest 24 AG beteiligt hatten, erhalten pünktlich vor Weihnachten erneut Post von der Staatsanwaltschaft. Was ist nun zu tun?
Wie die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München mitteilt, enthält das Schreiben unter anderem die Information, dass die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte bei einigen Beschuldigten und verdächtigen Firmen “eingefroren“ habe. Doch wie können geschädigte Anleger nun auf diese Werte zugreifen um zumindest einen Teil ihres Schadens wieder wett zu machen? “Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft ausführt, müssen die Ansprüche erst gerichtlich geltend gemacht werden und können dann im Wege der Zwangsvollstreckung von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Das heißt, dass zunächst einmal ein Gericht feststellen muss, dass Ansprüche gegen die Firmen oder die Hintermänner bestehen”, so Rechtsanwalt Thorsten Krause von KAP Rechtsanwälte. Wenn das festsgestellt und ein so genannter “Titel“, beispielsweise ein Urteil, vorliegt, könne damit die Auszahlung bei der Staatsanwaltschaft verlangt werden, führt Krause weiter aus.
“Weitere Chancen haben nach unserer Einschätzung Anleger, die ihre Beteiligung bei der ProInvest24 finanziert hatten” ergänzt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kpitalmarktrecht Anja Appelt. “Ihnen war oft versprochen worden, dass die ProInvest bzw. Herr Lamers für das aufgenommene Darlehen aufkommen würde, was eine Zeit lang offenbar auch geschehen ist, doch nach dem Wegfall der ProInvest sitzen die Anleger auf den Bankschulden” ergänzt Rechtsanwältin Appelt. Da es hier starke Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Aufnahme der Darlehen ein mit der finanzierenden Bank abgekartetes Spiel war, bestehe nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, auch die Bank mit in die Haftung zu nehmen. Hierzu ist nach Auskunft der Kanzlei KAP Rechtsanwälte auch eine “Sammelklage” gegen die Bank angedacht, um die Ansprüche geschädigter Anleger gebündelt geltend zu machen.
Rechtsanwälte Appelt und Krause raten betroffenen Anlegern, sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt beraten zu lassen und die Ansprüche möglichst geltend zu machen und diese nicht verfallen zu lassen.









