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WESPA eG fordert Geld von den Genossen

(openPR) Berlin, 15.05.2008 - Die leidgeprüften Genossen der „WESPA Wohnungsbaugenossenschaft eG“ haben dieser Tage wieder einmal unangenehme Post bekommen: unter Androhung gerichtlicher Schritte fordern Rechtsanwälte die Anleger auf, die angeblich mit der WESPA eG vereinbarten Ratenzahlungen wieder aufzunehmen und Rückstände auszugleichen. Die Anleger sind verunsichert.

„Unsere Mandantin hat nach Überprüfung Ihrer Mitglieds- und Kontendaten festgestellt, dass Sie …die vereinbarten Teilzahlungsbeträge…auf den von Ihnen gezeichneten Geschäftsanteil nicht geleistet haben“, heißt es unverfroren in dem Schreiben der Anwälte. Denn genau diese Ratenzahlungen sind ein Kernpunkt der Vorwürfe, die schließlich zu einer Strafanklage gegen die Verantwortlichen der WESPA eG durch die Staatsanwaltschaft in Bielefeld geführt haben.

Die WESPA eG richtete ihr Beteiligungsangebot an kinderreiche Kleinverdiener, die grundsätzlich in den Genuß der staatlichen Eigenheimzulageleistung kommen konnten. Voraussetzung ist allerdings, das ein Genossenschaftsanteil von mindestens 5.200,00 € tatsächlich übernommen und auch bezahlt wurde. Bei den vereinbarten Ratenzahlungen ließ diese Zahlung aber lange auf sich warten, so dass nach den Feststellungen der Staatsanwälte ein sog. Geldkarussell in Gang gesetzt wurde, in dem durch mehrere Firmen kurzfristig Geld auf den Konten der WESPA eG angewiesen wurde, dann Kontoauszüge zur Vorlage beim Finanzamt gezogen wurden und anschließend das Geld zurück überwiesen wurde. Die Finanzämter gewährten die Zulage, zahlten diese letztlich an die WESPA eG, erkannten den Schwindel und forderten, auch aus weiteren Gründen, die Zulagen von den Anlegern zurück.

„Die Ratenvereinbarung war somit in hohem Maße problematisch, so dass schon einige Chuzpe dazu gehört, jetzt auf Zahlung zu beharren“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der bereits mehrere Anleger gegen die WESPA eG und deren Verantwortliche vertritt. „Anleger sollten in jedem Falle anwaltlichen Rat suchen, ob eine solche Zahlungspflicht besteht.“

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