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Auch Unternehmen können von der Elternzeit profitieren

03.06.201309:25 UhrIT, New Media & Software
Bild: Auch Unternehmen können von der Elternzeit profitieren

(openPR) Im Zuge des stetig zunehmenden Fachkräftemangels gilt es die bewährten Mitarbeiter in den Unternehmen um jeden Preis zu halten. Dies kann auch während der Elternzeit sehr effektiv und für alle Beteiligten gewinnbringend umgesetzt werden.


Spätestens, wenn der langersehnte Nachwuchs sich ankündigt, gilt es für die werdenden Eltern zu entscheiden, wer denn nun die Elternzeit in Anspruch nimmt. Auch in der heutigen Zeit sind es überwiegend die Frauen, welche während der Elternzeit ihren Arbeitsplatz aufgeben. Mit Ablauf der Elternzeit stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Wiedereinstieg in den Job – sprich der Berufsrückkehr. Als Berufsrückkehrer gelten diejenigen Mitarbeiter, welche für mindestens ein Jahr ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben.

Der Großteil der Berufsrückkehrer wird einen existierenden Arbeitsvertrag mit dem ehemaligen Arbeitgeber aufweisen können, wodurch ein Anspruch auf Wiedereinstellung auf eine gleichwertige Stelle besteht. Hierbei zeigt sich oftmals, dass das fachliche Wissen der Berufsrückkehrer nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist. Diesem Problem kann jedoch effektiv entgegengewirkt werden.

Optimaler Weise hält der Arbeitnehmer während der Elternzeit weiterhin Kontakt zu dem Arbeitgeber beispielsweise indem Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen übernommen werden und/ oder aber er besteht sofern möglich auf die Teilnahme von internen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Hier kommt das Bundeserziehungsgeldgesetz den Arbeitnehmern zu Gute.

Ab einer Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern sieht das Bundeserziehungsgeldgesetz die Möglichkeit vor, dass ein Arbeitnehmer bereits während der Elternzeit in verringertem Umfang bei seinem alten Arbeitgeber seine Tätigkeit wieder aufnimmt.

Neben dem Aspekt der Teilzeitarbeit haben viele Unternehmen bereits den Vorteil von Weiterbildungen der Arbeitgeber während der Elternzeit erkannt. So erleichtern die besuchten Weiterbildungen in der Regel den Wiedereinstieg der Arbeitnehmer immens. Speziell im Hinblick auf den stetig zunehmenden Fachkräftemangel finden sich auch immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen unter den Befürwortern wenn nicht sogar begeisterten Anhängern von Weiterbildungsmaßnahmen in der Elternzeit und reagieren entsprechend auf die Weiterbildungswünsche der Arbeitnehmer.
Unterstützung erhalten Unternehmen in diesen Fällen durch geeignete Softwarelösungen.

Beim Personalmanager – der webbasierten, innovativen Personalmanagement Software von BITE – handelt sich gerade um eine geeignete Softwarelösung.
So bietet beispielsweise die Fehlzeitenverwaltung des BITE Personalmanagers die Möglichkeit, die Elternzeit granular zu erfassen und zu verwalten, so dass unter allen Beteiligten Transparenz hinsichtlich der An- und Abwesenheiten des Arbeitnehmers im Unternehmen herrscht.
Da es sich beim BITE Personalmanager um eine Web-Applikation könnten Arbeitnehmer in Elternzeit aus dem Bereich Human Resources, welche sich dazu entscheiden in verringertem Umfang für das Unternehmen tätig zu werden, problemlos von zuhause – aus dem Home Office – auf den Personalmanager zugreifen und mit der Softwarelösung arbeiten.
Eventuell im Laufe der Elternzeit besuchte Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen werden ressourcenschonend mit Hilfe des Moduls „Schulungsmanagement“ geplant, erfasst, beantragt, genehmigt, bewertet sowie verwaltet. Die neuen/ aufgebesserten Fertigkeiten und Fähigkeiten der „Elternzeitler“ können ferner im Modul „Qualifikationsmanagement“ hinterlegt, aktualisiert und mit den Ist-Anforderungen seitens des Unternehmens mit Hilfe der integrierten Skill-Matrix abgeglichen werden.

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