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AUSGLEICHSZAHLUNGEN FEUERWEHR DÜSSELDORF: VERGLEICH IN TROCKENEN TÜCHERN

03.06.201309:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: AUSGLEICHSZAHLUNGEN FEUERWEHR DÜSSELDORF: VERGLEICH IN TROCKENEN TÜCHERN

(openPR) komba gewerkschaft nrw erreicht damit einen erfolgreichen Abschluss, der weiteren Städten als haushaltsrechtlich einwandfreie Verhandlungsgrundlage dienen kann.

Köln/Düsseldorf, 31. Mai 2013. Der nach zähen Verhandlungen von der komba gewerkschaft nrw erreichte Vergleich bei der Stadt Düsseldorf für die zu viel geleisteten Stunden ihrer Feuer-wehrbeamten ist nun in trockenen Tüchern. Am Mittwoch (29. Mai 2013) teilte die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes in einem Schreiben an die Stadtverwaltung sowie den Medien mit, dass sie gegen den Vergleich keine kommunalaufsichtlichen Bedenken hat. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung an die Beamten, die bereits mehrere Jahre um ihre Ansprüche der geleisteten Mehrarbeit gekämpft hatten.


Die Feuerwehrbeamten erhalten nun für die Jahre 2002 und 2003 pro Jahr 90 Schichten und für die Jahre 2004 und 2005 pro Jahr 85 Schichten mit jeweils 20 Euro vergütet. Für das Jahr 2006 wird die volle Entschädigung in Höhe von 270 Stunden gezahlt. Die komba erwartet eine zügige Auszahlung der jetzt unstreitigen Entschädigung. 
 
Justiziar der komba gewerkschaft nrw Eckhard Schwill, der den Stein zum Erfolg durch seinen Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen ins Rollen gebracht hat, ist zufrieden: „Seitens der Regierungspräsidentin sowie der Bezirksregierung wurden damit grundsätzliche Aussagen zu Vergleichsmöglichkeiten bei den Feuerwehren festgehalten, die Auswirkungen auf Verhandlungen in weiteren Städten haben werden. Damit haben wir als Gewerkschaft für unsere Mitglieder im komba-Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst eine optimale Basis geschaffen, Einigungen zu den Ausgleichzahlungen ohne unnötig langem Hin- und Her zu erreichen.“

Im Vorfeld haben die im aktiven Dienst befindlichen Feuerwehrbeamten zu 100 Prozent dem am 15. April 2013 erreichten Vergleich zugestimmt, der auf Drängen der komba gewerkschaft nrw und nach mehreren Diskussionsrunden mit Oberbürgermeister Elbers und der Stadtverwaltung beschlossen wurde. Die komba gewerkschaft nrw setzte sich dabei maßgeblich für die Betroffenen ein.

Vergleich Düsseldorf haushaltrechtlich einwandfrei - Vorbild für weitere Städte
In dem Schreiben von Lütkes in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und der Bezirksregierung Düsseldorf wird dargestellt, dass grundsätzlich die Dienstherren angehalten sind, die Einrede der Verjährung geltend zu machen. Des Weiteren wird erläutert, dass die Grenze für einen Vergleichsschluss dort erreicht sei, wo der Anspruch eindeutig nicht besteht oder verjährt ist und diese Tatsache auch mit einem vertretbaren Aufwand geklärt werden kann. Läge eine tatsächliche oder rechtliche Ungewissheit über den Umfang des Abgel-tungsanspruches vor, kommt ein Vergleichsschluss in Betracht.  Schwill erklärt: „Die Rechtslage ist kompliziert, aber nicht unmöglich. Grundsätzlich setzt ein Vergleich ein beiderseitiges Nachgeben voraus: Die Feuerwehrbeamten haben einerseits Anrecht auf ihre zu viel geleisteten Stunden – die Stadt oder Kommune ist angehalten, haushaltsrechtlich zulässig zu wirtschaften. Im Fall Düsseldorf hat die Abwägung der Umstände ergeben, dass der Vergleichsschluss bei der Feuerwehr Düsseldorf die Voraussetzungen erfüllt, finanziell für die Stadt tragbar zu sein und konnte daher von der Bezirksregierung genehmigt werden. Dieser Beschluss kann nun anderen Städten als gute Verhandlungsgrundlage dienen. Damit hat sich unser Engagement mehr als nur in Düsseldorf gelohnt.“

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