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Ein kritischer Blick aufs Wohnriestern

Bild: Ein kritischer Blick aufs Wohnriestern
www.Honawu.de
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(openPR) Den Traum vom Eigenheim erfüllen – und das mit staatlicher Unterstützung. Das klingt doch gut, oder? Wohnriester scheint vielen Bürgern ein geeigneter Weg dafür zu sein. Um die Riesterförderung für diesen Zweck zu erhalten, wird dann ein entsprechender Bausparvertrag abgeschlossen, weil Bauen und Bausparvertrag ja schon traditionell zusammengehören.



Auf den ersten Blick gibt das ein schlüssiges Bild:
staatliche Förderung, verhältnismäßig niedriger Darlehenszins und bald keine Miete mehr. Aber nur auf den ersten Blick meint Holger Nauß von der Honawu Gruppe aus Wuppertal…

Es gibt eine Reihe von Regelungen, die an Wohnriester geknüpft sind. Es muss immer ein neues Wohngebäude erworben werden, das dauerhaft als Wohnsitz genutzt wird. Haben Sie bereits ein Eigenheim, ist die Förderung für Renovierungen und Sanierungen nicht einsetzbar. Im Alter in die Nähe der Kinder ziehen oder in ein Pflegeheim müssen, wird sich schädlich auf die Förderung auswirken. Sie müssen dann die erhaltene Förderung und ggf. die zusätzliche Steuerersparnis zurückerstatten. Ein ähnliches Problem gäbe es für Ihre Erben, wenn Sie vor dem 85. Lebensjahr versterben, da Ihre Steuerlast dann sofort beglichen werden muss.
Steuern? Ja, Steuern! Finanzieren Sie Ihr neues Eigenheim mit Riesterförderung fallen neben den Darlehensraten auch noch gesondert Steuern an, die Ihre monatliche Gesamtbelastung erhöhen. Ob der magere laufende Guthabenszins von etwa 1 % beim Bausparvertrag hilft, das Gesamtpakt attraktiv zu halten, muss jeder selbst errechnen. Mit einer durchschnittlichen Besparung wird bei Zuteilungsreife jedenfalls noch kein Vermögen im Vertrag sein (siehe Vergleich).

Auch ein eigenes Haus verursacht laufende Kosten, weshalb die Idee, sich die Miete zu sparen um die eigenen Kosten im Alter zu reduzieren, nur bedingt greift. Mit Wohnriester bauen Sie keine Zusatzrente auf. Ein grundsätzliches Problem des Alters bleibt also. Um dies zu umgehen bieten einige Versicherer inzwischen Finanzierungslösungen für ihre Kunden an, die das Guthaben eines Riesterrentenvertrags nicht antasten oder zumindest den Rentenvertrag nicht beenden, womit Sie weiterhin eine Altersrente ansparen können. Die Darlehenskonditionen sind hier gegenüber den regulären Sätzen teilweise noch vergünstigt.

Folgen Sie daher nicht einfach der Werbung der großen Bausparkassen, sondern befragen Sie vor Abschluß möglichst immer einen fachkompetenten Berater, welchen Ihnen die Honawu Unternehmensgruppe GmbH gerne persönlich, telefonisch unter 0202.445880 oder per eMail unter E-Mail zur Verfügung stellt. Gerne können Sie uns auch im Netz unter www.Honawu.de besuchen oder laden Sie sich einfach unsere Honawu-App auf Ihr Smartphone (für iPhone oder Android-Geräte).

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