Umzugshelfer Fiskus
(openPR) Mobilität wird heutzutage bei vielen Arbeitgebern großgeschrieben und stellt damit auch für zahlreiche Arbeitnehmer einen wesentlichen Bestandteil ihres Arbeitsalltags dar. Wer nicht pendeln will bzw. kann, wird über kurz oder lang seine Umzugskisten packen müssen. Damit dabei nicht mehr Geld als nötig „auf der Strecke“ bleibt, empfiehlt der Steuerberater-Verband e. V. Köln, diese Kosten steuerlich geltend zu machen.
Insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Umzug können – sofern nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet – als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Diese berufliche Veranlassung liegt bspw. bereits dann vor, wenn sich infolge der Wohnortverlegung der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde reduzieren lässt.
Neben Speditions- und Reisekosten gehören dann beispielsweise auch Maklergebühren für die neue Mietwohnung sowie doppelte Mietzahlungen wegen bestehender Kündigungsfristen zu den steuerlich absetzbaren Umzugskosten. Daneben werden sonstige Umzugsauslagen derzeit pauschal in Höhe von 687 € (Ledige) / 1.374 € (Verheiratete) steuerlich anerkannt. Hier empfiehlt es sich für Steuerpflichtige stets, die aktuellen Pauschbeträge im Blick zu haben bzw. sich zur Beratung und Unterstützung an den Steuerberater zu wenden.
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Über das Unternehmen
Kurzportrait des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 von 102 Berufsangehörigen in Köln gegründet. Heute sind über 3.200 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften, Mitglieder des Verbandes.
Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 14 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.
Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
Weitere Informationen unter www.stbverband-koeln.de
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