openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Transparenzgebot bei vertraglichen Vorbehalten im Arbeitsvertrag

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz beschäftigte sich in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) mit der Frage, inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später aufheben oder kürzen kann. Im vorliegenden Fall ging es um die Kürzung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber. Diese soll wohl durch den Arbeitgeber erfolgt sein, nachdem der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig gewesen sein soll. Laut des Urteils des Landesarbeitsgerichtes, wurde dem Arbeitnehmer jedoch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld in voller Höhe zugesprochen.



Eine Vorbeugung des eingetretenen Falles konnte auch nicht durch die in den allgemeinen Arbeitsbedingungen vorhandene Klausel erfolgen, die einen solchen Anspruch des Arbeitnehmers verhindern sollte. Die Entscheidung des LAG blieb mit der Begründung der Unwirksamkeit einer solchen Klausel bestehen. Es sei zwar dem Arbeitgeber im Grunde möglich, einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen durch einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt auszuschließen. Es sei jedoch unumgänglich, dass eine solche Klausel in einem Formulararbeitsvertrag dem Transparenzgebot genüge. Davon könne vor allem dann ausgegangen werden, wenn die Klausel verständlich und deutlich formuliert sei.

Nach Ansicht des LAG kann besonders die Kombination eines Freiwilligkeits- mit einem Widerrufsvorbehalt widersprüchlich und unwirksam sein. Konkret heißt das, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht auf der einen Seite im Formulararbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zusagen kann, in einer anderen Klausel jedoch regelt, dass der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung hat, sondern diese freiwillig und jederzeit widerrufbar erfolge. Hier könne von einer Widersprüchlichkeit der Klauseln ausgegangen werden. Es führe nach Auffassung des Gerichts zu nicht hinnehmbaren Unklarheiten, wenn die gewählten Formulierungen keinen Anhaltspunkt dafür enthalten, welche Teile der versprochenen Sozialleistungen "freiwillig", d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Leistung gewährt werden sollen und welche weitergehend zwar unter Anerkennung eines Rechtsanspruchs, aber mit dem ständigen Vorbehalt des Widerrufs, vorgesehen seien.

Besonderer Wert sollte daher auf die Formulierung von Arbeitsverträgen gelegt werden. Dies schon im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Klauseln. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt kann einerseits Arbeitgebern dabei helfen, wirksame Klauseln zu verfassen und andererseits für Arbeitnehmer klären, welche Ansprüche ihnen gegen ihre Arbeitgeber tatsächlich zustehen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 719403
 163

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Transparenzgebot bei vertraglichen Vorbehalten im Arbeitsvertrag“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplantBild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN…
Bild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf VerkaufBild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versamml…

Das könnte Sie auch interessieren:

Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein
Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die …
Bild: Arbeitsrecht - Kein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, wenn schriftliche Fixierung vorbehalten istBild: Arbeitsrecht - Kein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, wenn schriftliche Fixierung vorbehalten ist
Arbeitsrecht - Kein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, wenn schriftliche Fixierung vorbehalten ist
… Parteien streiten um von der Klägerin gegenüber der Beklagten begehrte Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmverzugs. Sie streiten insbesondere darüber, ob ein Arbeitsvertrag nach Vorgesprächen zustande gekommen ist oder nicht. Das LAG München ist folgender Auffassung: Haben sich die Verhandlungspartner (potentieller Arbeitnehmer und potentieller …
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt von Zusatzzahlungen bei vertraglicher Regelung - Arbeitsrecht
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt von Zusatzzahlungen bei vertraglicher Regelung - Arbeitsrecht
… aus dem Arbeitsvertrag entstanden sei. Vorliegend müsse auch auf den vertraglich geregelten Freiwilligkeitsvorbehalt eingegangen werden. Dieser verstoße nämlich in dieser Form gegen das Transparenzgebot des BGB und sei deshalb unwirksam. Der Vorbehalt habe zwar einen Anspruch auf Weihnachtsgeld ausgeschlossen, dies sei aber mit der vertraglichen Gewährung …
Vorformulierte Klauseln im Arbeitsvertrag bergen Risiken für den Arbeitgeber
Vorformulierte Klauseln im Arbeitsvertrag bergen Risiken für den Arbeitgeber
… Festzulegen ist insbesondere, wie viele Überstunden von der Pauschale erfasst werden. „Dadurch begegnet man zugleich der Gefahr, dass die Klausel gegen das sogenannte Transparenzgebot verstößt“, hebt Tödtmann hervor. Der Stundenlohn muss sich außerdem am Grundgehalt orientieren. Die über die festgelegte Zahl von Überstunden hinausgehende Arbeit muss …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kürzung des WeihnachtsgeldesBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kürzung des Weihnachtsgeldes
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kürzung des Weihnachtsgeldes
… Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Bundesarbeitsgericht zur VersetzungBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Bundesarbeitsgericht zur Versetzung
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Bundesarbeitsgericht zur Versetzung
… einschlägigen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Eine formularmäßige Versetzungsklausel ist unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung oder des möglichen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB) zu untersuchen. Tarifliche Regelungen können das Direktionsrecht des Arbeitgebers erweitern. Ob eine Versetzung wirksam …
Arbeitsvertrag muss optionale Zahlleistungen des Arbeitgebers unmissverständlich ausweisen
Arbeitsvertrag muss optionale Zahlleistungen des Arbeitgebers unmissverständlich ausweisen
Soll der Arbeitnehmer freiwillige Zahlleistungen vom Arbeitgeber erhalten, so müssen diese - gemäß dem Transparenzgebot des BGB - eindeutig im Arbeitsvertrag als solche ausgewiesen sein. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com …
Arbeitsvertragliche Vorbehalte nur bei verständlicher Formulierung zulässig - Arbeitsrecht
Arbeitsvertragliche Vorbehalte nur bei verständlicher Formulierung zulässig - Arbeitsrecht
… welche gegen einen entsprechenden Anspruch der Arbeitnehmer gerichtet gewesen sein soll. Damit ein solcher Vorbehalt auch wirksam ist, müsse er dem Transparenzgebot entsprechen. Grundsätzlich sei es nämlich möglich einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt bezüglich Sonderzahlungen in einer Klausel festzuhalten. Dafür müsse die Klausel jedoch verständlich …
Bild: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Versetzungsklausel im ArbeitsvertragBild: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag
… folgen und eine geänderte Tätigkeit aufnehmen? Dies kann etwa ein neuer Tätigkeitsbereich aber auch ein neuer Arbeitsort sein. Die Angemessenheit eines Versetzungsvorbehalts in einem vorformulierten Arbeitsvertrag unterliegt keiner AGB-Kontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn der Vorbehalt inhaltlich die Regelungen des § 106 GewO widerspiegelt. Ob das …
Bild: Freiwilligkeitsvorbehalt bei SonderzahlungenBild: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
… Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbinden. Es genügt ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag. Ein solcher Hinweis muss in einem Formulararbeitsvertrag allerdings dem Transparenzgebot gerecht werden. Er muss deshalb klar und verständlich sein. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einerseits im Formulararbeitsvertrag …
Sie lesen gerade: Transparenzgebot bei vertraglichen Vorbehalten im Arbeitsvertrag