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SEPA in den Startlöchern: Droht Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit?

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(openPR) Der Arm der EU reicht längst bis in die Buchhaltungsabteilungen von Firmen und Behörden, auch wenn diese Tatsache nicht immer auf den ersten Blick sichtbar ist. So hat das EU-Parlament entschieden, die herkömmlichen nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften durch das SEPA-Verfahren abzulösen – und das nicht mittelfristig, sondern bereits zum 1. Februar 2014.



SEPA (Single Euro Payment Area) betrifft dann 32 Länder, darunter neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Mehr als 500 Millionen Menschen sind direkt von diesem neuen Verfahren betroffen, bei dem die gute alte Kontonummer durch die „IBAN“ (International Bank Account Number) und die Bankleitzahl durch den „BIC“ (Bank Identifier Code) ersetzt werden. Die bisherige Abbuchungserlaubnis ist dann nur noch in Form eines Firmenlastschriftmandats und auf freiwilliger Basis möglich. Eine Liste der Banken, die an diesem sogenannten B2B-Mandat teilnehmen, ist auf der Internetseite des EBA Clearing unter https://www.ebaclearing.eu/Participants-N=S1_Participants-L=EN.aspx zu entnehmen.

Was relativ einfach klingt, hat weitreichende Folgen – sowohl für die internen Unternehmensprozesse als auch für den Austausch mit Banken, Kunden und Lieferanten.

Cornelia Wallner aus München, eine ausgewiesene Expertin auf diesem Gebiet, sagt:
„Durch das neue Datenformat XML wächst das Datenvolumen auf das 2- bis 10-fache an, während sich der für den Verwendungszweck zur Verfügung stehende Platz auf 70 % der Zeichen reduziert. Das SEPA-Mandat, das die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung ersetzt, bringt zahlreiche inhaltliche sowie formale Anforderungen und Fristen (z.B. Ankündigungen, Einreichungsfristen) sowie eine umfangreiche Mandatsverwaltung mit sich.“

Wallner, die sich seit vielen Jahren mit diesen Fragen beschäftigt, fügt hinzu: „Ich warne vor der Annahme, dass diese Neuerungen ab 2014 leicht umzusetzen sind.“

Bei allen Änderungen basiert SEPA jedoch natürlich nicht auf einer willkürlichen Entscheidung der EU-Bürokraten; es bietet durchaus handfeste Vorteile. So wird für den gesamten SEPA-Raum künftig nur ein Konto benötigt. Das hat zur Folge, dass das betriebliche Rechnungswesen zentralisiert werden kann, die Betragsgrenze für eine EU-Überweisung entfällt und das bisherige Überweisungsrisiko des Überweisenden durch die Kohärenzprüfung bei der IBAN nahezu gegen null tendiert. Die Ausführungsfristen sind bereits seit 2012 verkürzt. Neben den vier Feldern für den Verwendungszweck stehen drei weitere Felder mit je 35 Zeichen zur Verfügung, mit denen Banken ihren Unternehmenskunden zusätzliche Informationsangaben ermöglichen, um Prozesse zu beschleunigen. Cornelia Wallner erhebt in diesem Zusammenhang eine Forderung an die Unternehmen und deren Verantwortliche: „Gehen Sie rechtzeitig auf Ihre Bank zu und erkundigen Sie sich. Das lohnt sich und wird die reibungslose Kommunikation zwischen Geldinstitut und Betrieb stärken.“

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