(openPR) Ab dem 01.08.2013 greift ein neues Gesetz, das seit Jahren vielen Städten und Kommunen Kopfschmerzen bereitet. Dann nämlich wird der Rechtsanspruch für einen Platz in einer Kinderbetreuungsstätte (z.B. einer Kita) für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Realität. Viele Städte und Kommunen können diesen Rechtsanspruch aber gar nicht erfüllen. Für Eltern, die gegen diese Nichterfüllung klagen wollen, gibt es eine neue Informationswebseite: www.kitaplatz-klagen.de.
Mit Respekt sehen viele Städte und Kommunen dem 1. August dieses Jahres entgegen. Wenn nämlich der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz für Kinder ab einem Jahr rechtskräftig wird, kann es zu zahlreichen Klagen von Eltern kommen, die keinen Kita Platz erhalten haben und diesen nun einklagen möchten. Dies ist möglich, wie auch ein bereits erfolgtes Urteil aus Rheinland-Pfalz zeigt. Dort hat eine Mutter die Stadt Mainz auf Erstattung der Mehrkosten für die Unterbringung ihres Kindes in einer privaten Kita eingeklagt. Sie hatte trotz bereits geltendem Rechtsanspruch auf einen Kita Platz keine Betreuungsmöglichkeit erhalten und somit nur die Möglichkeit, auf ein privates Angebot auszuweichen.
Dieses Urteil könnte zum Präzedenzfall werden, wenn ab dem 01.08.2013 viele weitere Eltern auf die Idee kommen, den Kita Platz einklagen zu wollen. Damit sie sich vorher umfassend informieren können, wurde nun die Webseite www.kitaplatz-klagen.de veröffentlicht. Dort halten Juristen Eltern und alle, die einen Kita Platz einklagen möchten, auf dem aktuellen Stand. Derzeit sieht es nämlich so aus, als wenn die Jugendämter aus Angst vor Klagen noch gar keine Absagen verschicken und Eltern somit hinhalten. Um sich zu informieren, wird Eltern daher geraten, sich online über ihren Rechtsanspruch sowie damit zusammenhängende Kosten und Risiken zu informieren.






