(openPR) Münster - Das Gesetz zur Rauchmelderpflicht tritt am 1. April 2013 in Kraft. Demnach müssen ab 1. April alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das heißt im Klartext: In jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer, sowie in Fluren, die als Rettungs- oder Fluchtweg dienen, muss dann ein Rauchmelder angebracht sein.
Viele Eigentümer und Mieter wissen noch nicht von dem neuen Gesetz. „Als wir unsere Kunden über die neue Vorschrift informierten, erhielten wir zahlreiche Anrufe von ahnungslosen Eigentümern“, sagt Sascha Speidel, Geschäftsführer der Hausverwaltung Gahlen Immobilien in Münster.
Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016. Nach diesem Datum müssen auch diese mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. Für die Montage und Beschaffung der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich. Die Wartung und den Ersatz von Batterien übernimmt der Mieter selbst.
Keller und Treppenhaus nicht vergessen. Zur eigenen Sicherheit sollten Rauchmelder auch in Treppenhäusern und in Kellerräumen installiert werden. Wer nicht genau weiß, wo und wie Rauchmelder installiert werden, sollte sich an einen Fachbetrieb wenden. „Wir raten unseren Kunden auf Qualität zu achten und Rauchmelder im Fachhandel zu kaufen“, sagt der Verwalter Sascha Speidel.











