Studiengebühren Rückerstattung möglich
(openPR) 09.04.2013. Studiengebühren für Studenten sind weitgehend abgeschafft. Nur Bayern und Niedersachsen verlangen noch Studiengebühren, die jedoch in diesem bzw. nächstem Jahr abgeschafft werden. Doch Berliner Studenten zahlten in den Jahren 1996 bis 2004 noch Rückmeldegebühren zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Wie Studenten diese Studiengebühren zurückerstattet bekommen, sagt ihnen die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Die Rückerstattung der Rückmeldegebühren von 100 Mark (51 Euro) pro Semester gibt es jedoch nur auf Antrag. Und: Ehemalige Studenten müssen sich beeilen, da die Frist der Rückforderung Ende des Jahres 2013 abläuft. Das Antragsformular zur Rückerstattung der Studien-Rückmeldegebühren ist bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Sein Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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