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Lösegeld-Trojaner im Anhang: Falsche Zahlungsaufforderungen nennen Namen und Anschriften ihrer Empfänger

27.03.201313:15 UhrIT, New Media & Software
Bild: Lösegeld-Trojaner im Anhang: Falsche Zahlungsaufforderungen nennen Namen und Anschriften ihrer Empfänger
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(openPR) Berlin - Derzeit ist eine E-Mail-Schwemme an falschen Zahlungsaufforderungen in Umlauf, die als Datei-Anhang unter anderem einen Verschlüsselungstrojaner – so genannte Ransomware – umfassen. Unter dem Namen seriöser Online-Shops werden Betroffene in den E-Mails angemahnt, einen noch offenen Betrag für eine angeblich getätigte Bestellung zu begleichen. Der bezifferte Betrag liegt meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Um die Echtheit des Anliegens vorzutäuschen, werden die Empfänger mit ihrem Namen angesprochen. Zudem wird deren vermeintliche Wohnanschrift genannt, die sich in einigen Fällen als zutreffend, in anderen aber als veraltet oder willkürlich zusammengesetzt herausstellte.

"Gerade die direkte Anrede mittels Vorname und Nachname verleitet natürlich viele Internet-Nutzer dazu, der vermeintlichen Zahlungsaufforderung besondere Aufmerksamkeit zu schenken und zum Öffnen des schädlichen Datei-Anhangs", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org). Die gemeinnützige Organisation, die sich seit fast 13 Jahren gegen Internet-Kriminalität einsetzt, hat über ihre Internet-Beschwerdestelle bereits eine Vielzahl an entsprechenden Hinweisen erhalten. Laut naiin wurde seit Januar 2013, in der eine ähnliche Kampagne stattfand, in den vergangenen Tagen ein neuer Höhepunkt erreicht. Jede zweite Beschwerde im Bereich Online-Betrug, die bei naiin binnen Wochenfrist einging, betraf die im gleichen Schema gehaltenen, falschen Zahlungsaufforderungen samt gefährlichem Datei-Anhang.

Letzterer – eine vermeintliche zip-Datei – umfasst in einigen der geprüften Fälle einen Trojaner der Familie Matsnu beziehungsweise RansomLock. Der Trojaner ist in der Lage, einzelne Dateien oder die gesamte Festplatte infizierter Rechner zu verschlüsseln. Gegen Zahlung eines Lösegeldes wird Betroffenen dann die Freigabe der verschlüsselten Daten angeboten.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

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