(openPR) „Wer im Winter auf einem erkennbar nur unzureichend gestreuten Weg eines Privatgrundstücks stürzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld“, fasste das Versicherungsjournal Ende vergangenen Jahres ein spät veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Mai 2012 (Az.: 10 U 44/11) zusammen. Denn nach Ansicht des Gerichts sind beim Umfang der winterlichen Streu- und Räumpflicht die Art und Wichtigkeit des Weges ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit. Der Kläger hatte sich bei seinem Sturz auf einer eisglatten und verschneiten Betonplatte einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen und forderte ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Das lehnten die Richter ab. Auch dieser Rechtsstreit zeigt, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist, meint Holger Nauß, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal. Denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche – auch vor Gericht – ab und begleicht die Berechtigten.
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Am Heckendorn 37
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Die Honawu Gruppe
Seit der Gründung der Ursprungsfirma durch Holger Nauß aus Wuppertal am 1. Januar 1989 bis zum heutigen Tag, war und ist das Tun und Handeln des Unternehmens geprägt von einem hohen Qualitätsanspruch. Die Gründung entstand aus dem Gedanken, für Kunden aus dem Privatkunden- sowie aus dem gewerblichen Bereich und auch für Kollegen aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor ein umfangreiches Dienstleistungs- und Serviceangebot aus einer Hand zu bieten.
Während die Honawu Unternehmensgruppe GmbH die Auffassung vertritt, dass viel zu viele schlechte oder unpassende Versicherungs- und Bausparprodukte verkauft, beziehungsweise für diese Produkte viel zu hohe Versicherungsbeiträge bezahlt werden und dass dieses geändert werden sollte, bearbeiten die Spezialisten der Honawu Vermögensmanagement GmbH den Finanzdienstleistungsbereich kurz-, mittel- und langfristiger Geldanlagen, Vermögensbildung, Stiftungen sowie Baufinanzierungen und dessen Prolongierungen. Der Bereich Finanzierungen von Modernisierungen, Aus- und Umbauten sowie Photovoltaikanlagen und „Wohn-Riester-Darlehen“ sind Spezialgebiete, in denen sich unsere Experten auskennen. Dieses Know-How steht auch alle den angeschlossenen Experten aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor zur Verfügung, die sich dadurch noch intensiver um ihre Kunden kümmern können, während die Organisation und Planung die Honawu Backoffice übernimmt.
Die Honawu Backoffice, dessen Verwaltung am Heckendorn 37-39 in Wuppertal sitzt, bildet das Kommunikations- und Logistik-Zentrum. Alle terminlichen und organisatorischen Informationen laufen hier zusammen und werden von hier miteinander verknüpft. So bekommt der Versicherungs- und/oder Finanzdienstleistungskunde seine gewünschte Versicherungs- und/oder Finanzanalyse, der gewerbliche Kunde eine Soll- Ist-Vergleichsaufstellung der benötigten Versicherungen sowie Hinweise zu Ergänzungen und Umstellungsmöglichkeiten und der angeschlossene Kollege alles „arbeitsfertig“ zugesandt.
Eine große Ergänzung bildet auch das Netzwerk der Honawu Gruppe, von dem alle angeschlossenen Kunden und Partner profitieren können. Beispielsweise Fahrzeug-, Maschinen- und Büromöbelleasing für gewerbliche Kunden und angeschlossene Kollegen sowie den Fachhandwerker für Sanierungen und Schadensbehebung aller Art. Auch das Thema Sicherheit von Haus-, Grund und Eigentum wird bei der Honawu Unternehmensgruppe groß geschrieben. „Augen auf für Nebenan“ ist nur eine der Aktionen, welche die Honawu Unternehmensgruppe seit Jahren verfolgt. Auf dem neuesten Stand der Technik sein ist für die Honawu Unternehmensgruppe eine der wichtigsten Voraussetzung, damit das seit Jahren zusammen arbeitenden Team aus Spezialisten und Experten allen Anforderungen entsprechen, und somit immer die bestmögliche Leistung und Qualität abliefern kann.
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Die Versorgungslage von Frauen ist nicht gut. Kaum mehr als 500 Euro Rente erhalten Rentnerinnen derzeit im Schnitt – die Ehefrauen von Unternehmern stellen hierbei keine Ausnahme dar. Vor allem dann, wenn die Ehefrau im Betrieb mitarbeitet, trifft dies zu. Oft werden die Stellen als Minijob konstruiert, damit die Ersparnis bei den Sozialabgaben die Liquidität der Firma schont. Bei allen „großen“ Absicherungsüberlegungen steht zunächst der Unternehmer im Mittelpunkt – man lebt ja ohnehin aus einer gemeinsamen Kasse, das wird man auch im Alter…
Im Kern ist die Sache eigentlich ganz einfach: Wer jeden versicherten Schaden in der Inhaltsversicherung komplett erstattet haben möchte, muss auch die Versicherungssumme so wählen, dass sie für die komplette Betriebseinrichtung ausreicht. Was so einfach klingt, sorgt in der Praxis allerdings immer wieder zu Leistungskürzungen. Der Grund: Unterversicherung!
Meist beginnt es mit einer kleinen Ungenauigkeit. Ein Vertrag zur gewerblichen Inhaltsversicherung wird aufgenommen, man schätzt eine pauschale Summe – ohne zuvor in die entsprechenden Un…
… Zeitpunkte.
Vielmehr: Dann, wenn es erforderlich ist.
Das hängt wiederum von den Umständen ab:
Ist die Grenze des eigenen Fachwissens erreicht, ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ein Fachmann einzubinden. Hierfür ist es natürlich erforderlich, dass man seine eigenen Grenzen kennt.
• Dienstleister sind so frühzeitig einzubinden, dass sie sich …
… potenzielle Gefahren früh genug erkennen und beseitigen zu können, rät Roswitha Mäding von der terrakon Immobilienberatung aus Münster.
"Immobilienbesitzer haben in Deutschland die Verkehrssicherungspflicht für ihre Immobilie und die angrenzenden Gehwege", erklärt die erfahrene Immobilienfachfrau. Deshalb sollte beim Herbstcheck zum Beispiel das Dach auf lose …
… Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland hin.
Die meisten Gemeinden haben die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Verkehrssicherungspflicht betrifft dabei den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall, sondern bei jeglichen Gefahrquellen für Fußgänger. So kann ein mit Laub bedeckter …
… wissen: Grundstückseigentümer*innen und ggf. Mieter*innen müssen nicht nur im Winter Schnee fegen, sondern Gehwege und Eingänge auch von Laub freihalten. „Wer diese Verkehrssicherungspflicht missachtet, muss im Falle eines Unfalls infolge von nicht geräumtem Laub mit Schadensersatzforderungen der geschädigten Person rechnen. Die können bei Personenschäden …
… Deshalb muss regelmäßig geprüft werden, ob Bäume schief, morsch oder gefährlich hoch sind. Hat die Kontrolle eines Baumes ergeben, dass dieser umsturzgefährdet ist, muss er gefällt werden. Missachtet man diese Verkehrssicherungspflicht, riskiert man nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit auch seinen Versicherungsschutz.
… beurteilen könnten, wie weit die zuvor eingestiegene Person bereits gerutscht sei und in welcher Geschwindigkeit sie dies getan habe. Die Beklagte sei ihrer Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellung von Hinweisschildern sowohl am Aufgang der Rutsche als auch an deren unmittelbarem Einstieg in ausreichendem Maße nachgekommen. Eine intensivere Überwachung …
Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle?
Baustellen sind gefährlich, gleich, ob dort gearbeitet wird, oder nicht. Gerade nach Feierabend locken Bauplätze Kinder magisch an. Und weil der Nachwuchs auf das obligatorische „Betreten verboten“-Schild selten reagiert, müssen Baufirmen Gefahrenquellen immer sorgfältig sichern.
Tun sie …
… Haftpflichtversicherung schützen.“
Alle Eigentümer*innen sind zum Laubfegen auf ihrem Grundstück und möglicherweise angrenzenden Gehwegen verpflichtet. Im Falle einer Vermietung wird diese Verkehrssicherungspflicht häufig auf die Mietparteien übertragen. Dann haften unter Umständen die Mieter*innen, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen zu Schaden kommt. …
… nichtig. Weiterführende Informationen finden sie hierzu unter www.iww.de/vb/archive (Quelle: VereinsBrief zum Stichwort: Unfälle beim Hallensport).
2. Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften der gesetzlichen Unfallkassen (GUV) und den Normen nach DIN/ EN. Sicherheitsinspektionen sind …
… Baum die Ursache für den Schaden war. Dies hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn dem Gebäudeeigentümer oder dem Eigentümer des Baumes eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Baum oder das Dach nicht regelmäßig auf marode Stellen hin kontrolliert worden war.
Sollte …
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