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News Luftsicherheit – bekannter Versender

04.03.201310:46 UhrLogistik & Transport
Bild: News Luftsicherheit – bekannter Versender

(openPR) Die Geschäftsführer der FR8 solutions GmbH waren vom 20.02. bis 21.02.2013 auf den Luftsicherheitstagen in Potsdam vertreten, um die brandheißen News aus dem Bereich Luftsicherheit aus erster Hand zu erhalten. Die Luftsicherheitstage werden vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundespolizei jährlich in Potsdam veranstaltet. Die hochkarätigen Referenten aus Politik, Verbänden und Luftfahrt Bundesamt haben über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Luftsicherheit berichtet. Nachfolgend ein kurzer Newsüberblick.




Starttermin "bekannter Versender" vom 26.03.2013 auf 29.04.2013 verschoben.

Sowohl die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann (im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie im Innenausschuss) als auch Irina Ried, Leiterin des Referat S4 beim Luftfahrt Bundesamt (LBA), berichteten, dass der Starttermin an dem nur noch vom LBA zugelassene bekannte Versender ihre Waren ohne weitere Kontrollen per Luftfracht auf den Weg bringen dürfen, auf den 29.04.2013 verschoben wurden.

Hintergrund:
Es gab Diskussionen zwischen den EU Staaten, ob der 26.03.2013 der Stichtag sei (wovon Deutschland ausging) oder der 29.04.2013.
Die unterschiedliche Auffassung kommt aus der Interpretation der VO (EU) 185/2010.

Im Artikel 4 der VO heißt es " Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2010.
Brüssel, den 4. März 2010 "

Im Anhang unter Punkt 6.4.1.2. der gleichen VO heißt es
"d) Wurde ein bekannter Versender vor dem 29. April 2010 zugelassen, kann die Einhaltung der durch Nummer 6.4.2 abgedeckten Anforderungen sichergestellt werden, indem der Versender als bekannter Versender im Sinne der Verordnung (EG) 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen betrachtet wird, und zwar bis
zu 3 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung."

Inkraftgetreten ist die VO am 24. März 2010 (4. März Veröffentlichung + 20 Tage), weshalb die Übergangsfrist am 25. März 2013 ausläuft. Andere EU Staaten hatten 3 Jahre ab Gültigkeit gerechnet. Gültig wurde die VO am 29. April 2010, womit die Frist am 29. April 2013 abgelaufen wäre.

Der Verkehrsausschuss der EU Kommission tagte Ende Januar und bestätigte, dass Deutschland richtig gerechnet hat und der 26.03.13 der richtige Starttermin ist.
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten anderen EU Mitgliedstaaten aber den 29.04.2013 als Starttermin angenommen hatten, haben die Mitgliedstaaten nun einer Verschiebung auf 29.4.2013 zugestimmt.

Offiziell muss die EU-Kommission noch eine Änderung der EU-Verordnung 185/2010 auf den Weg bringen, um das Ende der Übergangsfrist rechtsverbindlich auf den 29. April 2013 abzuändern. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt wird für März gerechnet.

Auswirkungen:
Für einige Unternehmen, die bereits Ihr Luftsicherheitsprogramm beim Luftfahrt Bundesamt eingereicht, aber noch keinen Audittermin erhalten haben, bedeutet das eine Schonfrist, in der evtl. das Audit noch rechtzeitig stattfinden kann. Allen anderen, die noch kein Programm beim LBA eingereicht haben, hilft diese kurze Fristverlängerung nichts, da der Prozess zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms i.d.R. mehrere Monate in Anspruch nimmt.
Da die Anzahl der zertifizierten Unternehmen derzeit nur knapp über 1000 liegt, wird ab 29. April 2013 weiterhin mit massiven Staus an den Flughäfen gerechnet. Die Röntgenkapazitäten reichen bei weitem nicht aus und können auch nicht ohne weiteres aufgestockt werden (Lieferzeiten, notwendige Flächen, geschultes Personal etc). Abgesehen von den Zusatzkosten, die den Versendern durch das Röntgen entstehen, können viele Produkte durch Röntgen nicht sicher gemacht werden, da aufgrund der zu hohen Dichte des Materials (z.B. Stahl) ein sogenanntes Schwarzbild entsteht oder die Packstücke für die Röntgenanlangen zu groß sind. Dies führt dazu, dass die Luftsicherheitskontrollkraft, die vor dem Bildschirm des Röntgengerätes sitzt, keine Beurteilung über die Sicherheit der Ware vornehmen kann und die Ware deshalb einer alternativen Kontrollmethode unterziehen muss. Dazu muss die Verpackung geöffnet werden, was zu Zeitverzögerungen, noch höheren Kosten und sehr wahrscheinlich Ärger mit dem Kunden führt. Vielfach entspricht die nach der Prüfung wieder verschlossene Verpackung nicht mehr dem Originalzustand, was den Empfänger zur Reklamation veranlasst, weil er u.U. einen Transportschaden vermutet.

Was tun?
Sowohl die IHKs als auch zahlreiche Verbände wie VDMA raten Versendern sich schnellstmöglich zum zugelassenen bekannten Versender zertifizieren zu lassen. Sicher ist der Aufwand nicht unerheblich, aber wer weiterhin schnell und problemlos seine Kunden beliefern möchte, wird um die Zertifizierung nicht herumkommen. Die FR8 solutions GmbH in Gröbenzell bei München ist seit einigen Jahren darauf spezialisiert Unternehmen auf dem Weg zum bekannten Versender zu begleiten. Die FR8 solutions begleitet Sie von der Antragstellung, über Schulung der Mitarbeiter bis zur Zulassung durch das LBA und betreut sie darüber hinaus, um den Status auch nach der Zulassung aufrechterhalten zu können.


Nacktscanner am Frankfurter Flughafen im Einsatz

Seit Ende November 2012 werden am Frankfurter Flughafen 3 Körperscanner (auch Nacktscanner genannt) bei Reisenden, die in die USA fliegen, eingesetzt. Derzeit ist die Nutzung aber noch freiwillig, d.h. Passagiere müssen den Körperscanner nicht akzeptieren.

Auf den Scannbildern wird nicht die Anatomie eines Menschen gezeigt. Wenn das Gerät nichts findet erscheint lediglich ein "ok" am Bildschirm. Bei einem Treffer wird nur das Piktogramm eines Menschen angezeigt (siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Körperscanner).

In Hamburg wurden bereits im Jahr 2010 Scanner der ersten Generation eingesetzt. Diese hatten aber noch zu viele Fehlalarme, weshalb der flächendeckende Einsatz nicht eingeführt wurde. In Frankfurt werden nun Geräte den nächsten Generation genutzt, welche die Kinderkrankheiten nun überwunden haben sollen. Ein Körperscanner findet Anomalien am Körper, wenn also beispielsweise ein Keramikmesser versteckt am Körper getragen wird, welches durch einen Metalldetektor nicht erkannt würde. Der Scanner kann aber keinen Sprengstoff detektieren.


Transitfrachtkontrollen

Seit November 2011 führt die Bundespolizei stichprobenartige Transitfrachtkontrollen an einigen ausgewählten deutschen Flughäfen (Köln-Bonn, Leipzig, Frankfurt) durch. Seitdem wurden bereits ca. 100.000 Kontrollen durchgeführt. Hier werden bei den Kontrollen von der Bundespolizei bereits Hunde eingesetzt.


Aktuelle Zulassungszahlen bekannter Versender

Frau Ried, Leitung Referat S4 beim LBA, berichtete über den Stand der Zulassungen (Stand 20.02.2013)

Status Anzahl
auditiert 1147
Sicherheitsprogramme unvollständig 16
auditierbar 418
auditiert, keine Zulassung erhalten 72
auditiert, Schulungsnachweise fehlen 19

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