openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“

20.07.200909:02 UhrLogistik & Transport
Bild: Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“

(openPR) Das Thema „Luftsicherheit“ kommt immer mehr in den Fokus, ab 2010 werden Bekannte Versender vom Luftfahrtbundesamt (LBA) auditiert!

Aufgrund der Anschläge am 11. September 2001 wurden neue Gesetze und Verordnungen für die Luftsicherheit erlassen.


Die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, die von der EU auch für Deutschland vorgegeben werden, obliegt dem LBA.
Hieraus ergeben sich unter anderem neue Pflichten im Bereich Luftsicherheit für Mitarbeitergruppen in den Unternehmen verschiedenster Branchen.

Hier ein paar Beispiele:

Mitarbeiter aus Export und Versandabteilungen
Disponenten für Internationale Transporte
Sendungsannahme Personal im Außenhandelsgeschäft
Lagerpersonal die mit Luftfracht in Berührung kommen
Verpacker von Luftfracht (Auch Poststellen fallen darunter!)
Fahrpersonal die sichere Luftfracht transportieren
Sicherheitsbeauftragte
Management

Somit hat jeder Mitarbeiter, der entweder physisch mit Luftfrachtsendungen oder deren Dokumentation in Berührung kommt, eine spezielle Unterweisung zu absolvieren.
Diese Regel gilt sowohl für jedes Unternehmen im transportierenden Gewerbe, als auch für deren Kunden, von welchen sie die Waren zum Lufttransport erhalten.

Die Luftsicherheitskette wird ab 2010 vom Luftfahrtbundesamt durchgängig geprüft. Dies bedeutet für alle Versender von Luftfracht, die eine bekannte Versender Erklärung gezeichnet haben, das diese mit Auditbesuchen der Behörde zu rechnen hat. Als bekannter Versender haben sie sich unter anderem zu folgenden Punkten verpflichtet:
- bei Änderung unseres Firmennamens und/oder der Anschrift der Firma und der Niederlassungen die Sicherheitserklärung zu erneuern.
- im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern (Transport, Verpackung, Lagerung) für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen Sorge zu tragen.
- den für die Validierung Zuständigen (z.B. Luftsicherheitsbehörden oder den Reglementierten Beauftragten) Zutritt zu den für den Luftfrachtexport relevanten Räumlichkeiten der in dieser Erklärung genannten Betriebsstätten zu gewähren.
- dass die Verpackung von Luftfrachtsendungen immer so erfolgt, dass diese manipulationssicher sind. Unter manipulationssicher ist insbesondere zu verstehen, dass die Packstücke so hergerichtet sind, dass ein Zugriff auf den Inhalt, ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren, nicht möglich ist (z.B. Umwicklung mit Folie, die verschweißt ist).

Eine Tatsache, die bisher bei Wenigen ein verändertes Sicherheitsbewußtsein eingeleitet hat. Sicherheit beim Transport ist durch alle Beteiligte zu verantworten. Das Delegationsprofil im Unternehmen sollte hierauf abgestimmt sein.
Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren bedeutet nicht nur Zäune aufzustellen, nein hier wird seitens der Behörden ein nachhaltiges und prozessgesteuertes Sicherheitskonzept eingefordert.

Viele Unternehmen sind sich der Verantwortung nicht bewusst. Welche Auswirkungen es hat, wenn die Überprüfung des LBA negativ ausfällt ist ebenfalls vielen nicht bewusst.
Jetzt ist noch genügend Zeit, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und entsprechenden fachkompetenten Rat in der Begleitung und Umsetzung einzuholen.

Christian Buchenthal
Geschäftsführer Lobraco

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 325454
 3248

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Lobraco

Bild: „Unterauftragnehmer Erklärung“  - Expressdienste, Kurier und sonstige LuftfrachtspediteureBild: „Unterauftragnehmer Erklärung“  - Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure
„Unterauftragnehmer Erklärung“ - Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure
Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure sind ein wichtiger Bestandteil der Luftsicherheitskette. Die Luftsicherheitskette beginn beim bekannten Versender und endet mit dem Reglementierten Beauftragten, der die Ware Sicher in den Bauch der Frachtmaschine befördert. Wer aber verbringt die Ware vom bekannten Versender zum reglementierten Beauftragten? Der UNTERAUFTRAGNEHMER! Was ist seine Aufgabe in der Luftsicherheitskette? •Er muss die Ware durch Luftsicherheits-Maßnahmen vor unbefugten Zugriffen schützen. Hier werden vom …
Bild: Neue Luftsicherheitsschulungsverordnung des Luftfahrtbundesamtes -- Wer prüft die aktuelle Ausbilderzulassung?Bild: Neue Luftsicherheitsschulungsverordnung des Luftfahrtbundesamtes -- Wer prüft die aktuelle Ausbilderzulassung?
Neue Luftsicherheitsschulungsverordnung des Luftfahrtbundesamtes -- Wer prüft die aktuelle Ausbilderzulassung?
Koblenz / Winningen, 02.10.2008 - Ein kurzer Rückblick ins vergangene Jahr: In der Sendung vom 16. Juli 2007 deckte die Redaktion des TV Politikmagazins Report Mainz massive Lücken bei der Luftfrachtsicherheit auf. Anhand der gezeigten Aufnahmen in den Frachtbereichen dreier deutscher Flughäfen wurde anschaulich dokumentiert, dass diverse Luftsicherheitsvorschriften aus dem Leitfaden des Luftfahrtbundesamtes (LBA) wie auch die VO (EG) 2320/2002 (aktuelle Änderungsverordnung: 300/2008) missachtet wurden. Mit zunehmendem Bekannt werden der …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BVL Tag der Logistik – FR8 solutions GmbH referiert zum Thema bekannter Versender LuftfrachtBild: BVL Tag der Logistik – FR8 solutions GmbH referiert zum Thema bekannter Versender Luftfracht
BVL Tag der Logistik – FR8 solutions GmbH referiert zum Thema bekannter Versender Luftfracht
… brandaktuelles Thema. Unternehmen, die nach März 2013 weiterhin als sog. bekannte Versender ihre Waren als "sicher" per Luftfracht versenden möchten, müssen sich bis dahin vom Luftfahrtbundesamt zertifizieren lassen. Auf diesem Weg gibt es aber jede Menge Hürden zu überwinden. Außerdem sind nur spärliche und zum Teil widersprüchliche Informationen zu diesem …
peiker erhält Zulassung zum „Behördlich Bekannter Versender (BV)“
peiker erhält Zulassung zum „Behördlich Bekannter Versender (BV)“
… Sicherheitsbestimmungen für die Versendung von Luftfracht. So werden ab diesem Zeitpunkt nur noch Luftfrachtsendungen von Unternehmen als „sicher“ angesehen, die durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) als „Behördlich Bekannter Versender (BV)“ anerkannt sind. Der hessische Automobilzulieferer peiker acustic GmbH & Co. KG hat diese Zulassung rechtzeitig …
Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne für „Bekannte Versender“
Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne für „Bekannte Versender“
… nicht als „Bekannte Versender“ registriert sind. Hintergrund sind die aktuellen Regelungen, wonach Firmen, die Luftfracht versenden, sich bis zum 25. März 2013 beim Luftfahrtbundesamt als „Bekannte Versender“ registrieren lassen müssen. Nur dann kann eine Zulassung erfolgen. Andernfalls werden ab März 2013 zusätzliche Sicherheits-Überprüfungen bei …
Bild: Tag der Logistik 2011Bild: Tag der Logistik 2011
Tag der Logistik 2011
… Thema. Unternehmen, die nach März 2013 weiterhin ihre Waren als sogenannte bekannte Versender "sicher" per Luftfracht versenden möchten, müssen sich bis dahin vom Luftfahrtbundesamt zertifizieren lassen. Auf diesem Weg gibt es aber jede Menge Hürden zu überwinden. Außerdem sind nur spärliche und zum Teil widersprüchliche Informationen zu diesem Thema …
Bild: Bekannter Versender – die Übergangsfrist für Unternehmen läuft ausBild: Bekannter Versender – die Übergangsfrist für Unternehmen läuft aus
Bekannter Versender – die Übergangsfrist für Unternehmen läuft aus
… versendende Unternehmen, das bis dato anhand von Sicherheitserklärungen gegenüber den autorisierten Speditionen Luftfracht sicher versendet hat, kann dann ohne ein vom Luftfahrtbundesamt zugelassenes Sicherheits-programm Fracht nicht mehr sicher auf dem Luftweg versenden. Das bedeutet, es fallen zusätzliche Gebühren für die erforderlichen Sicherheitskontrollen …
Bild: Flottweg SE wurde zum "Bekannten Versender" zertifiziertBild: Flottweg SE wurde zum "Bekannten Versender" zertifiziert
Flottweg SE wurde zum "Bekannten Versender" zertifiziert
… Unternehmen ihre Luftfracht zum Stichtag 23.03.2013 abzuwickeln haben. Unternehmen, die dann weiterhin ihre Waren als "sicher" per Luftfracht versenden möchten, müssen vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifiziert sein. Nicht zertifizierte Unternehmen müssen ab März 2013 mit erheblichen Zeitverzögerungen und hohen Zusatzkosten rechnen. Nur wer nach dem …
Bild: Frachten am Flughafen einfach und sicher abwickelnBild: Frachten am Flughafen einfach und sicher abwickeln
Frachten am Flughafen einfach und sicher abwickeln
… Logistics & Care als reglementierter Beauftragter (RegB) zugelassen Die LOEWE Logistics & Care GmbH & Co. KG ist Anfang April vom Luftfahrtbundesamt als reglementierter Beauftragter zugelassen worden. Dem professionellen Logistik- und Distributionsdienstleister aus Herford/ Nordrhein-Westfalen ist damit unter anderem die einfachere Abwicklung …
Bild: Luftsicherheit ist eine große Herausforderung an die Logistik. Lobraco & KOVEX stehen für Qualität und KnowHowBild: Luftsicherheit ist eine große Herausforderung an die Logistik. Lobraco & KOVEX stehen für Qualität und KnowHow
Luftsicherheit ist eine große Herausforderung an die Logistik. Lobraco & KOVEX stehen für Qualität und KnowHow
… merkt auf mein Firmengelände gelangen? • Haben alle Mitarbeiter einen Firmenausweis mit Lichtbild? • Sind alle Mitarbeiter aktuell im Bereich der Luftsicherheit geschult? • Spediteure sowie das Luftfahrtbundesamt können jederzeit Sicherheitsaudits bei mir durchführen? Fragen über Fragen, die jeweils mit einem eindeutigen JA zu beantworten …
Bild: „Unterauftragnehmer Erklärung“  - Expressdienste, Kurier und sonstige LuftfrachtspediteureBild: „Unterauftragnehmer Erklärung“  - Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure
„Unterauftragnehmer Erklärung“ - Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure
… in der Luftsicherheitskette? •Er muss die Ware durch Luftsicherheits-Maßnahmen vor unbefugten Zugriffen schützen. Hier werden vom Luftfahrtbundesamt folgende Maßnahmen gefordert: •Identifizierung des Fahrpersonals durch Betriebsausweise •Luftsicherheitsgeschultes Fahrpersonal •Verschließen der Fahrzeuge während des Transportes von Luftfracht •Kontrolle …
Bild: Profi in Sachen Sicherheit: Brandschutzexperte WAGNER ist „bekannter Versender“Bild: Profi in Sachen Sicherheit: Brandschutzexperte WAGNER ist „bekannter Versender“
Profi in Sachen Sicherheit: Brandschutzexperte WAGNER ist „bekannter Versender“
… nach der Zulassungen als „bekannter Versender“ nur nach der Erstellung und Einführung eines umfassenden Sicherheitsprogramms mit anschließendem Audit, in Deutschland durch das Luftfahrtbundesamt (LBA), erteilt werden. Bisher galten die Zulassungen nach alter und neuer Verordnung, diese Übergangsregelung ist aber zum 28.04.2013 ausgelaufen. An dem Stichtag …
Sie lesen gerade: Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“