(openPR) Bühlertal, den 01.03.2013
Wie bereits berichtet erhöht die DKV zum 01.04.2013 ihre Beiträge. Viele sind generell bei einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zum Teil ratlos, verärgert und auch etwas verwundert.
Grund für die Beitragserhöhung
Als Grund wird hauptsächlich die gestiegen Kosten für Leistungsausgaben angegeben. Bei anderen Gesellschaften lag die Anpassung etwas niedriger. Hier zeigt sich das es auch auf eine gute Beratung bei der Auswahl der Gesellschaft ankommt. Oft ist ein derzeit günstiger Tarif schon nach ein paar Jahren teurer als ein zuvor teureres Angebot. Auf der Internetseite www.OnlinePKV24.de kann man sich nach Angabe von ein paar Daten mit dem Onlinevergleichsrechner zur privaten Krankenversicherung einen Beitrags und Leistungsüberblick verschaffen. Eine richtige Beratung soll und kann hierdurch jedoch nicht ersetzt werden.
Was tun wenn man eine Beitragserhöhung erhält
Dies ist von einigen Dingen abhängig. Zum einen von der Höhe und der Häufigkeit der Anpassung. Es ist schon ein Unterschied ob eine Gesellschaften jedes Jahr eine 2 – stellige Erhöhung macht, wie dies zum Teil bei der Central in den letzten Jahren der Fall war, oder ob eine Anpassung von z.B. 12% alle 3 oder 4 Jahre erfolgt. Denn Zum Teil dürfen die Gesellschaften gar keine Erhöhung der Beiträge durchführen. Wenn aber eine Gesellschaft jedes Jahr eine Anpassung von über 5 % macht, sollte man sich erkundigen woran es liegt und wie die Gesellschaft finanziell da steht. Sowie deren Zukunftsaussichten sind.
Wann kann ich wechseln?
Sofern z.B. nur das Krankentagegeld erhöht wird, könnte man nur diesen Teil kündigen. Wird aber in der Bereichen ambulant, Stationär oder Zahn eine Erhöhung gemacht, sei es der Beitrag steigt, wenn auch nur um wenige Cent, oder die Selbstbeteiligung wird erhöht, wäre dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Jedoch sollte man sich vorher immer gut erkundigen ob ein Wechsel lohnt. Zur Kündigung benötigt man auf jeden Fall eine Annahmebestätigung einer anderen Versicherung. Sonst wird die Kündigung in der privaten Krankenversicherung nicht angenommen.


















