(openPR) Bühlertal, den 29.07.2011
Es ist keine Frage, dass die gesetzliche Krankenversicherung an allen Ecken und Enden schwächelt. Die Leistungen werden immer weiter gekürzt, die Beiträge steigen kontinuierlich an. Doch es wäre naiv, würde man behaupten, dass es nicht auch in der privaten Krankenversicherung zu Preissteigerungen käme. Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied. In der PKV hat man Möglichkeiten, auf die Beiträge Einfluss zu nehmen, während es in der GKV eher heißt: Friss oder stirb.
Verändern heißt nicht wechseln
Die gute Nachricht lautet: Wenn die private Krankenversicherung eine Beitragsanpassung ankündigt, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. So gesehen kann man einfach die Versicherung verlassen und eine neue suchen, die günstigere Beiträge anbietet. Die weniger gute Nachricht relativiert diesen Schritt jedoch, denn: Wer die Krankenversicherung wechselt, lässt die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen zurück. Die sind aber genau dazu gedacht, die Beiträge später zu reduzieren. Das bedeutet, dass in einer neuen Gesellschaft wieder von vorn begonnen werden muss, Rückstellungen aufzubauen. Und je höher das eigene Eintrittsalter ist, desto weniger Zeit hat man, Rückstellungen zu bilden. Hinzu kommt der Beitrag, der sich unter anderem am Eintrittsalter orientiert. Es spricht also selbst im Falle einer Beitragserhöhung nicht viel für einen Wechsel der Gesellschaft. Verändern kann man sich aber auch innerhalb der bestehenden Krankenversicherung.
Einfach einmal umsehen
Manchmal muss man sich erst im eigenen Haus umsehen, bevor man es verlässt und auf Besserung hofft. Die private Krankenversicherung bietet unterschiedliche Möglichkeiten, die Beiträge in Grenzen zu halten. So muss man beispielsweise nicht auf Gedeih und Verderb in dem Tarif bleiben, den man ursprünglich einmal abgeschlossen hat. Der Wechsel in einen anderen Tarif kann bares Geld bedeuten. Man muss zwar mit Leistungseinschränkungen leben, wenn man sich für einen Tarifwechsel entscheidet. Doch erstens kann man dabei steuern, welche Leistungen man unbedingt braucht und welche nicht. Und zweitens können selbst kleine Veränderungen zu Beitragsreduzierungen führen. Außerdem werden die Alterungsrückstellungen nicht gefährdet.
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