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Wie Fastenzeit und Biergenuss zusammenpassen

28.02.201311:51 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Wie Fastenzeit und Biergenuss zusammenpassen

(openPR) Geschichten und Legenden rund ums bayerische Starkbier

München, Februar 2013. Mit dem Ende der tollen Tage hat an Aschermittwoch die Fastenzeit begonnen, die an das 40-tägige Fasten Jesu Christi erinnert. Für viele Menschen, die vorher ausgiebig geschlemmt haben, steht nun Enthaltsamkeit an erster Stelle. Dass der Genussverzicht den Menschen seit jeher schwer gefallen ist, zeigen aus der Fastenhistorie stammende, gewitzte Einfälle, dieses Gebot zu umgehen.


Vor allem die bayerischen Mönche gingen dabei erfinderisch vor: Unter dem Motto „Flüssiges bricht Fasten nicht“ brauten sie ein besonders kräftiges und nahrhaftes Getränk: das Starkbier. Bis zu fünf Liter durfte sich ein Mönch pro Fastentag angeblich genehmigen – das lieferte den frommen Brüdern wahrlich genug Energie, um während der Fastenzeit nicht vom Fleisch zu fallen.
Denn im Gegensatz zum normalen Voll- oder Schankbier wird das Starkbier mit einem höheren Stammwürzegehalt von mindestens 16 Prozent eingebraut und hat einen Alkoholgehalt von 6 bis 10 Prozent. Charakteristisch sind zudem sein vollmundiger Geschmack, die geringere Menge an Kohlensäure und der cremige Schaum.

Der Ursprung eines bayerischen Originals
Der Legende nach kann das bayerische Starkbier auf eine lange Tradition zurückblicken. Kurfürst Maximilian I. hatte 1627 im Zuge der Gegenreformation Paulanermönche aus Italien ins Land geholt. Doch den Mönchen fiel das Fasten schwer. Sie begannen, selbst Bier zu brauen, um ihre bescheidene Kost zu ergänzen. Zu Ehren ihres Ordensgründers nannten die Brüder ihr nahrhaftes Gebräu „Sankt-Vater-Bier“. Aus diesem schwerfälligen Namen entwickelte sich im bayerischen Volksmund der Begriff „Salvator-Bier“.
Schließlich wurden die gottesfürchtigen Mönche doch von ihrem Gewissen geplagt. Hielt das gehaltvolle Starkbier den gestrengen Anforderungen der Fastenzeit tatsächlich stand? Um nicht den Zorn des Heiligen Vaters auf sich zu ziehen, schickten sie ein Fässchen mit dem Gerstensaft nach Rom. Der Inhalt wurde auf der langen Reise kräftig durchgeschüttelt und durch die sengende Sonne Italiens wiederholt erwärmt. Als der Papst das – inzwischen sauer gewordene – Bier kostete, fand er es abscheulich. Er kam zu der Überzeugung, dass dem Seelenheil seiner Brüder nördlich der Alpen durch den „Genuss“ dieses Getränks während des Fastens keine Gefahr drohte.
Das Starkbier, wie wir es heute kennen, hängt eng mit dem als Frater Barnabas bekannten Valentin Stephan Still zusammen. Während seiner Zeit als Braumeister im Kloster Neudeck am Fuße des Nockherbergs bei München wurde die Rezeptur des Starkbiers stetig verfeinert. Das Getränk erfreute sich zunehmender Beliebtheit und wurde bald zum Sinnbild bayerischer Lebensfreude. Am 26. Februar 1780 erteilte Kurfürst Karl Theodor dem Kloster unter der Leitung des „verständigen, fleißigen und getreuen Bräumeister“ Barnabas offiziell die Ausschankgenehmigung. Bis heute ist der Starkbieranstich am Nockherberg mit dem alljährlichen Politiker-„Derblecken“ (bayerisch für Veralbern) ein populäres Ereignis.
Die verschiedenen bayerischen Starkbiere erkennt man an ihren charakteristischen Namen. Besonders prägnant sind Bezeichnungen, die auf „-ator“ enden. „Animator“, „Triumphator“, „Bayerator“ oder „Maximator“ – bei Exemplaren mit diesen Namen handelt es sich grundsätzlich um dunkle, untergärige Biere. Sie werden heute jedes Jahr eigens zur Fastenzeit gebraut. Gerade durch diese Besonderheit sind sie aus der bayerischen Bier-Kultur nicht mehr wegzudenken.

Ausgezeichnete Qualität
Dass das Bayerische Bier – und damit auch das Starkbier – über so lange Zeit seinen charakteristischen Geschmack erhalten konnte, ist auf das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 zurückzuführen. Es besagt, dass Bier in Bayern nur aus den vier Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt werden darf. Um seine Tradition, Qualität und Herkunft zu schützen, hat die EU das Bayerische Bier mit der blau-gelben Sonne der „geschützten geografischen Angabe“ (g. g. A.) ausgezeichnet. Zusammen mit Nürnberger Rostbratwürsten g. g. A., Bayerischem Meerrettich g. g. A. sowie Allgäuer Emmentaler und Allgäuer Bergkäse – beide Käse ausgezeichnet mit der rot-gelben Sonne der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ g. U. – gehört das Bayerische Bier g. g. A. zum Weltgenusserbe Bayern.

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