(openPR) eurocom veröffentlicht Merkblatt im Kitteltaschenformat
Welche Indikationen gibt es für die Verordnung medizinischer Kompressionsstrümpfe? Und welche Kontraindikationen? Was muss bei der Verordnung beachtet werden und welche Angaben gehören zwingend auf das Rezept? Vor diesen und weiteren Fragen stehen Ärzte, wenn ihre Patienten wegen einer Venen- oder Lymphgefäßerkrankung behandelt werden müssen. Auskunft gibt nun ein Merkblatt im Kitteltaschenformat, dass der Industrieverband eurocom in enger Zusammenarbeit mit dem Phlebologen Professor Dr. Eberhard Rabe von der Uniklinik Bonn anlässlich der Bonner Venentage herausgegeben hat.
Unter dem Titel „Kompression richtig verordnen“ erhalten Ärzte alle Informationen, die sie für die Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen benötigen. Neben einer ausführlichen, auf der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie basierenden Auflistung aller Indikationen und Kontraindikationen wird unter anderem erläutert, welche Kompressionsklassen es gibt und für welche Indikationen diese jeweils empfohlen werden. Typen und Längen von Kompressionsstrümpfen werden genauso erläutert wie Befestigungsmöglichkeiten und Zusätze, An- und Ausziehhilfen. Denn auch diese können, wenn erforderlich, vom Arzt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Detailliert wird außerdem dargestellt, welche Angaben auf das Rezept gehören, damit der Patient genau die Kompressionsversorgung erhält, die er zur Behandlung seiner Erkrankung benötigt.
Nicht erst seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Bonner Venenstudie I in 2003 ist klar: Venenerkrankungen wie Krampfadern, die chronisch venöse Insuffizienz oder das Ulcus cruris venosum (so genanntes „offenes Bein“) zählen zu den großen Volkskrankheiten. Eine große Zahl zunehmend auch jüngerer Menschen leidet an Veränderungen ihrer Venen. Die Basisbehandlung aller venösen, aber auch lymphatischen Erkrankungen ist die Kompressionstherapie, insbesondere mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, begleitend aber auch mit der so genannten intermittierenden pneumatischen Kompression. Sowohl medizinische Kompressionsstrümpfe, als auch Geräte zur intermittierenden pneumatischen Kompression zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln, die bei entsprechender Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dabei belastet die Verordnung medizinischer Hilfsmittel das Arznei- und Heilmittelbudget nicht.
Übrigens: Auf den diesjährigen Bonner Venentagen, die am 15. und 16. Februar 2013 in der Bonner Beethovenhalle stattfinden, organisiert die eurocom einen Workshop mit dem Titel „Kompression richtig verordnen – Tipps und Tricks zur Vermeidung von Problemen bei der zeitnahen und korrekten Versorgung“. Am Freitag, den 15. Februar 2013 in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr wird der Phlebologe Dr. Karsten Hartmann aus Freiburg auf alle Fragen rund um die Versorgung von Kompressionstherapie eingehen. Alle Teilnehmer der Bonner Venentage erhalten überdies mit der Konferenztasche ein Exemplar des Merkblatts.
Das Merkblatt „Kompression richtig verordnen“ kann außerdem über die Internetseite der eurocom unter www.eurocom-info.de bestellt werden.













