(openPR) Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG, BT-Drucksache 17/12219) mit Inkraftsetzen zum 01.07.2013 beschlossen. Da das Gesetz gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurde, ist eine Zustimmung des Bundesrates jedoch nicht gesichert.
Mit dem Gesetz sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden:
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
Unter anderem steigen im Rahmen der Basisrente die Förderhöchstgrenzen von 20.000 Euro auf 24.000 Euro an und es wird ein einheitliches, standardisiertes Produktinformationsblatt eingeführt. Zudem wird die steuerlich begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit sowie der Erwerbsminderungsschutz bei geförderten Verträgen verbessert. Bei der Eigenheimrente ist künftig jederzeit in der Ansparphase eine Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum möglich, sofern mindestens 3.000 Euro entnommen werden.
Bei Rückfragen zum Altersvorsorgeverbesserungsgesetz stehen wir gerne zur Verfügung.









