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Private Krankenversicherung muss LASIK-OP bezahlen

05.02.201319:11 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Private Krankenversicherung muss LASIK-OP bezahlen
Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer

(openPR) Wieder einmal hat ein Gericht eine Augen-Laser-Operation (LASIK) zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit für medizinisch notwendig erklärt und den privaten Krankenversicherer zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

Der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt an der Oder lag ein Fall zugrunde, bei dem ein privat krankenversicherter Patient seine Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff hatte korrigieren lassen. Anschließend wollte er die Kosten der Behandlung aus seiner privaten Krankenversicherung ersetzt haben.

Der Versicherer weigerte sich. Er hielt den Eingriff für medizinisch nicht notwendig, da dem Kläger auch durch Sehhilfen wie einer Brille oder Kontaktlinsen geholfen hätte werden können.

Dem folgten die Richter nicht. Entscheidend war nach ihrer Ansicht, dass die Fehlsichtigkeit des Klägers innerhalb derjenigen Werte la, die die Kommission für Refraktive Chirurgie (KRC) als Indikation für eine LASIK-OP angesehen hatte.

Dass mit dem Eingriff auch kosmetische Zwecke verfolgt wurden, stand der medizinischen Notwendigkeit nicht entgegen.

Ob die Fehlsichtigkeit auch durch eine Brille oder Kontaktlinsen hätte korrigiert werden können, sei ferner ohne Belang.

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