(openPR) Die Abteilung für Querschnittgelähmte, Orthopädie und Rehabilitationsmedizin an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen (BG Klinik) hat am Donnerstag, den 24.01. ein neues behindertengerecht umgerüstetes Trainingsfahrzeug von der Firma Volkswagen für die Rehabilitation von Patienten mit Querschnittlähmungen erhalten.
„Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Querschnittlähmung“, erklärte Prof. Dr. Hans-Peter Kaps, Chefarzt der Abteilung für Querschnittgelähmte, Orthopädie und Rehabilitationsmedizin an der BG Klinik. „Das Ziel unserer Rehabilitation ist die erfolgreiche Wiedereingliederung unserer Patienten in Alltag und Beruf im Sinne der Inklusion. Mobilität ist hierfür besonders wichtig, sowohl was die Beherrschung des Rollstuhls als auch die Möglichkeiten zum selbständigen Bedienen eines PKWs angeht“.
Anke Reber, Ergotherapeutin an der BG Klinik, übt deshalb intensiv mit querschnittgelähmten Patienten das Umwechseln vom Rollstuhl in das umgebaute Fahrzeug. „Anfangs benötigen wir bei einem ab der Brust gelähmten Rollstuhlfahrer bis zu drei Helfer, um ihn ins Auto zu setzen. Ein unterhalb der Brust Gelähmter schafft das Umwechseln jedoch bald alleine und hat damit die erste Hürde zum Führerschein erfolgreich genommen.“
Tobias Heilmann, Verantwortlicher für den Vertrieb von behindertengerechten Fahrzeugen bei der Volkswagen AG, übergab den umgerüsteten VW Passat Variant gestern an Prof. Kaps. Das kostenlos zur Verfügung gestellte Model hat zusätzlich zur Serienausstattung Handbediengeräte, wie Handschaltung, Handgas und einen Multifunktionsknauf. Es ermöglicht auch Patienten mit schweren Fußgelenksverletzungen oder Amputationen die Gewöhnung an ein behindertengerechtes Fahrzeug.
„Mit dem neuen PKW haben wir optimale Voraussetzungen, um das Umsetzen vom Rollstuhl ins Auto zu üben“, erklärte Anke Reber. „Dadurch gewöhnen sich die Patienten ans Kraftfahrzeug und können souverän ihre Fahrstunden bei der Fahrschule beginnen. Wer bereits einen Führerschein hat, kann die erforderliche zusätzliche Fahrprüfung beim TÜV ablegen.“













