(openPR) Stellen Sie sich vor: Sie leben in einer festen Partnerschaft und ihr Lebensgefährte oder ihre Lebensgefährtin, muss plötzlich ins Krankenhaus. Doch in der Klinik stellen Sie erschreckt fest, dass Sie ihren Partner nicht uneingeschränkt besuchen dürfen und keine Auskunft vom behandelnden Arzt erhalten … Eine Lage, in die jeder, der in einer Partnerschaft „ohne Trauschein“ lebt, unvorhergesehen und schneller kommen kann, als ihm lieb ist. Genau für diese Situation gibt es jetzt den „Partner-Pass“!
Wir gehören zusammen!
„Wir beide gehören zusammen. Das sagt der Partner-Pass vor allem. Und mehr braucht es zunächst gar nicht.“ Davon ist Wolfgang Kerscher aus Regensburg, der Erfinder des Dokuments, überzeugt. „Der wichtigste Vorteil ist, dass zwei Lebenspartner oder auch ein allein lebender Mensch und eine Vertrauensperson – und das kann auch ein guter Freund oder ein Nachbar sein – damit schnell und unbürokratisch füreinander da sein können,“ erläutert der der pensionierte Bauingenieur und Tüftler seine praktische Vorsorge-Idee: Wenn von zwei „Partnern“ jeder für sich einen solchen Pass ausgefüllt bei sich trägt und im Zweifelsfall die beiden identischen Pässe im Krankenhaus, beim Arzt oder auf einer Behörde vorlegt, ist das eine rechtsgültige Vollmacht. Damit kann keiner von beiden allein und ohne den Willen des anderen einseitig handeln.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht – auch für Ehepart-ner notwendig
Anders als die umfassenderen Instrumente wie Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung ist der Partner-Pass eine ganz praktische, übersichtliche Vollmacht im Scheckkartenformat, der ohne großen Aufwand oder notarielle Unterschrift zu erstellen ist: Mit der gültigen Unterschrift und der Datierung auf den gleichen Tag, einem gemeinsamen Passfoto und der Angabe der Nummern beider Personalausweise ist das Dokument bereits gültig. Das Schriftstück erlaubt den jederzeitigen Besuch im Krankenhaus und entbindet behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal von der Schweigepflicht, was übrigens auch für verheiratete Ehepartner grundsätzlich notwendig ist. Es ermöglicht Behördengänge und gilt für Geschäfte des täglichen Lebens bis zur Höhe eines vorher festgelegten Betrags, etwa für den Abschluss oder die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen.
Gewerkschaft der Polizei empfiehlt Partner-Pass
Der Partner-Pass ist rechtlich geprüft und für zehn Jahre gültig. Er ist für Personen ab dem 18. Lebensjahr geeignet und selbstverständlich jederzeit – auch einseitig – widerrufbar, ganz einfach dadurch, dass z.B. bei einer Trennung ein Pass vernichtet wird. Missbrauch ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Auf Wunsch integriert er übrigens durch eine zusätzliche Unterschrift auch die Bereitschaft zur Organspende nach §2 des Transplantationsgesetzes. Mittlerweile wird der Partner-Pass von der Gewerkschaft der Polizei in Bayern und dem Berliner Gesundheitssenator empfohlen.
Für jeden Partner ein Pass
Der Partner-Pass ist kostengünstig, praktisch und handlich. Er kostet 9,50 pro Stück (zzgl. MwSt. und Versand) und ist direkt bei Wolfgang Kerscher, Moosweg 8, 93055 Regensburg, Tel. 0941 / 71445 oder unter www.partner-pass.de erhältlich.











