(openPR) Kein Etikettenschwindel zu Lasten der Legehennen!
Tierschützer lehnen die von der großen Koalition geplante Verlängerung der Käfighaltung ab. Sie basiere auf dem Wahlprogramm von CDU / CSU, das die 1:1-Umsetzung aller EU-Richtlinien fordert. Bezüglich der Nutztierhaltung bedeute dies die Absenkung der hart errungenen deutschen Tierschutzstandards auf niedrigstes europäisches Niveau. Geplant sei die unbegrenzte Zulassung des irreführend als „Kleinvoliere“ bezeichneten Großgruppenkäfigs und offenbar auch die Duldung des alten Käfigs bis 2012, weil die Industrie die neuen Käfige nicht innerhalb eines Jahres für alle Ställe liefern könne.
Der Tierschutzfachverband „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) kündigt seinen entschiedenen Widerstand gegen dieses Vorhaben an. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1999 die Käfighaltung verboten, weil die Hennen in ihnen an der Ausübung lebenswichtiger Verhaltensweisen gehindert werden. Die derzeit geltende Hennenhaltungsverordnung wurde 2001 auch vom Bundesrat angenommen. Sie sieht das Verbot der herkömmlichen Käfige ab 2007 und das der bestehenden Anlagen mit „Kleinvolieren“ ab 2012 vor. Auf Druck der Geflügelwirtschaft und des Bauernverbandes hatten die CDU/CSU-regierten Bundesländer im Bundesrat wiederholt versucht, diese Verordnung abzuändern. Sie blockierten deshalb sogar die neue Schweinehaltungsverordnung, was von Juristen als rechtlich unzulässige „Geiselnahme der Legehennen“ gebrandmarkt werde.
„Mit der Zulassung der „Kleinvoliere“ wird die tierfeindliche Ausbeutung leidensfähiger Mitgeschöpfe fortgesetzt“, erklärt der Vorsitzende der AGfaN Eckard Wendt. Dieser Käfig bringe lediglich minimale Vorteile für die Tiere. Er könne wie seine Vorläufertypen nur bei schwächstem Dämmerlicht wirtschaftlich betrieben werden. Außerdem gäben seine Befürworter selbst zu, dass er noch nicht ausgereift sei. Bei einer größten Höhe von 60 cm ist Fliegen unmöglich und die Bezeichnung "Voliere" deshalb eine plumpe Täuschung der Verbraucher. Mit der beabsichtigten Zulassung dieses Käfigs werde die Ausbeutung leidensfähiger Mitgeschöpfe fortgesetzt. Die Behinderung der Ausübung artgemäßen Verhaltens führe zu Leiden im Sinne § 1 Tierschutzgesetz. Niedrigstpreise für hochwertige Produkte wie Eier seien kein vernünftiger Grund, Legehennen unter derartigen Bedingungen vegetieren zu lassen.
Wendt wirft den Betreibern der Legebatterien vor, sie hätten durch ihre mehrjährige Verweigerungshaltung die Einrichtung alternativer Haltungssysteme versäumt. Deshalb bedienten heute vielfach Anbieter aus Nachbarländern die gestiegene Nachfrage nach Eiern aus Boden- und Freilandhaltung.
Die AGfaN e.V. bittet alle Verbraucher, mit ihrer Kaufentscheidung die Abschaffung der tierquälerischen Käfighaltung zu unterstützen.











