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Richtig Vererben – was passiert mit dem eigenen Vermögen im Todesfall?

07.01.201315:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Richtig Vererben – was passiert mit dem eigenen Vermögen im Todesfall?
Rechtsanwalt Sebastian Böhm, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Sebastian Böhm, Fachanwalt für Erbrecht

(openPR) In Deutschland werden Jahr für Jahr erhebliche Vermögenswerte durch Erbgang von einer Generation auf die nächste weitergereicht. Ungeachtet dessen haben auch heute lediglich ¼ der Deutschen durch letztwillige Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Regelungen für den Fall des eigenen Versterbens getroffen.



Dabei ist es wichtig, sich in jeder Lebenssituation mit der Frage zu beschäftigen, was passiert, wenn man selbst verstirbt. Die Wichtigkeit ist ebenso gegeben in jungen Jahren, wo eine Familiensituation mit möglicherweise geplanten oder schon vorhandenen minderjährigen Kindern besteht, wie auch zu einem späteren Zeitpunkt im Leben, wo man sich bereits bewusster mit der Frage des eigenen Todes auseinandersetzt.

Die Frage, ob und in welcher Form ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt werden sollen, hängt in einem ersten Schritt von den Vorstellungen desjenigen ab, der Regelungen für seinen eigenen Todesfall treffen möchte. Hier gilt es zunächst, diese Vorstellungen mit der gesetzlichen Erbfolge, die Eintritt, wenn man kein Testament oder keinen Erbvertrag erstellt, abzugleichen. Führt bereits die gesetzliche Erbfolge zu dem gewünschten Ergebnis, ist die Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrages gegebenenfalls gar nicht notwendig.

Bestehen allerdings Diskrepanzen zwischen den eigenen Vorstellungen und der gesetzlichen Erbfolge, sollte man sich beraten lassen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form die eigenen Vorstellungen durch Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrages erreicht werden können.

Hier gibt es klassische Situationen, in denen die Erstellung eines Testamentes oder eine Erbvertrages häufig sinnvoll ist:

Gerade wenn im eigenen Vermögen ein Unternehmen oder Gesellschaftsanteile vorhanden sind, ist die Erstellung eines Testamentes häufig unumgänglich. Gleiches gilt, wenn Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen wohnen und möchten, dass der jeweils Andere im Falle des Todes Erbe wird.

Es empfiehlt sich deshalb, sich rechtzeitig mit der Frage des eigenen Ablebens und der Nachlassregelung auseinanderzusetzen und sich dann, wenn Beratungsbedarf besteht, entsprechend beraten zu lassen. Kommt man dann zu einer Nachlassregelung, sollte diese in regelmäßigen Abständen, spätestens dann, wenn im persönlichen Bereich erhebliche Veränderungen eingetreten sind, überprüfen lassen.

Da das eigene Testament erst dann zum Tragen kommt, wenn man selbst verstorben ist, sollte man bei der Nachlassregelung darauf achten, dass diese fachgerecht begleitet worden ist, damit die Regelungen und Vorgaben eindeutig so erklärt worden sind, wie es der Ersteller eines Testamentes geplant hatte.

Für eine solche Nachlassplanung und Testamentserstellung ist es deshalb ebenso sinnvoll, rechtzeitig juristischen Rat in Anspruch zu nehmen, wie auch für die regelmäßige Überprüfung und Ergänzung der einmal getroffenen Verfügungen.

Mehr zum Thema Erbrecht:
http://www.tondorfboehm.de/index.php/erbrecht

Sebastian Böhm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

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