(openPR) München (10. November 2005) – Das Internet-Reisebüro weg.de und der renommierte Reiserechtler Ronald Schmid bieten Urlaubern jetzt einen besonderen Service: Exklusiv für weg.de Kunden kommentiert der Professor der TU Dresden, der auch die „Reiseschiedsstelle“ in Wiesbaden betreibt, wichtige Gesetze und Urteile rund um den Urlaub.
Das Essen zu eintönig, die Fliesen am Pool zu glatt, das Zimmer zu weit weg vom Strand – es gibt viele Beschwerden, die Touristen an ihre Urlaubsmacher richten. Geschätzte zwei Prozent aller deutschen Reisenden klagen im oder nach ihrem Urlaub bei Ihrem Veranstalter oder Hotelier über Reisemängel. Aber wann haben solche Klagen Aussicht auf Erfolg? Wann sind sie unverhältnismäßig? Und wann zerstört der Frust über vermeintlich große Mängel nur die Urlaubsstimmung?
Das Internet-Reisebüro weg.de und der renommierte Reiserechts-Professor Ronald Schmid geben jetzt Antworten auf diese Fragen: Exklusiv für weg.de kommentiert Ronald Schmid wichtige Gesetze und Urteile rund um das Thema Urlaub.
So erhalten Urlauber mit dem weg.de Service „Klaglos glücklich?“ ein differenziertes Bild von Ihren Rechten und Möglichkeiten, bei Reisemängeln vorzugehen. „Ihnen soll aber auch deutlich werden, dass jeder Fall unterschiedlich liegt“, so Ronald Schmid. „Fast zu jedem Problem gibt es ein Urteil, das dem Urlauber eine Teil-Erstattung des Reisepreises verspricht. Aber meist gibt es auch Urteile, die dagegen stehen – nach denen der Reisende also leer ausgeht.“
In der Rubrik „Klaglos glücklich?“ greift Schmid solche Urteile auf und erklärt die Rahmenbedingungen, unter denen für oder gegen den Urlauber entschieden wird. „Dabei“, so Schmid, „geht es mir als neutrale Instanz nicht darum, Partei für oder gegen die Veranstalter und Hoteliers zu ergreifen. Aber sinnvoll erscheint mir schon, dass jeder Urlauber erst einmal überlegt, ehe er wegen einer Kleinigkeit vor Gericht geht.“
Ob es nun um die Qualität der Pasta auf dem Teller geht oder die Zahl der Sonnenschirme am Strand – in Deutschland, so Schmid, habe sich schon eine zum Teil unverhältnismäßige Klagekultur breit gemacht. „Und diese zerstört am Ende doch nur die Urlaubsfreude – ohne erkennbaren Nutzen für irgend jemanden.“
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Wichtige Informationen rund um das Reise-Recht erhalten Urlauber auch auf der Internet-Homepage
www.ronald-schmid.de sowie unter www.dgfr.de.
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