(openPR) Betreuungs- und Erziehungszeiten für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden mit drei Jahren bei der Rente angerechnet. Bei früher geborenen Kindern gilt, dass nur ein Betreuungs- bzw. Erziehungsjahr pro Kind bei der Rente berücksichtigt wird.
„Diese Unterscheidung ist nicht hinnehmbar“, so der Kreisvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Rems-Murr, David Müller, und der Kreisvorsitzende der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) Rems-Murr, Wolfgang Schrodt, in einer gemeinsamen Presseerklärung. Sie sei ungerecht. Jedes Kind müsse auch in der Rentenversicherung gleich viel wert sein. Für die Mütter stelle die Anrechnung von drei Betreuungs- und Erziehungsjahren für jedes Kind nicht nur eine Anerkennung ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistung dar. Die dreijährige Anrechnungszeit verringere auch das Risiko einer Armutsgefährdung im Alter.
EAK und CDA Rems-Murr forderten deswegen, die Unterscheidung zwischen Kindern, die ab 1992 geboren sind und Kindern mit Geburtsjahr vor 1992 zu beseitigen und alle Kinder einheitlich mit drei Jahren bei der Rente zu berücksichtigen. EAK und CDA unterstützten deswegen den von der CDU Baden-Württemberg beim CDU-Bundesparteitag eingebrachten Antrag.
„Dieser Antrag ist jetzt vom CDU-Bundesparteitag mit deutlicher Mehrheit angenommen worden“, berichtet David Müller weiter. Ein zentrales Anliegen der beiden Kreisverbände werde damit auf den Weg gebracht. Noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags sollen die notwendigen Umsetzungsschritte eingeleitet werden.
„Die CDU zeigt, dass sie es ernst meint mit einer gerechten Familien- und Rentenpolitik“, fuhr Wolfgang Schrodt fort. Im Gegensatz zu den Grünen und zur SPD in Baden-Württemberg, die das Landeserziehungsgeld als gezielte Hilfe für sozial schwächere Familien abschaffe, lasse die CDU die Familien und die Mütter mit Kindern nicht im Stich.









