openPR Recherche & Suche
Presseinformation

OLG München: Aufklärung bei Zinswetten hängt vom Beruf ab

Bild: OLG München: Aufklärung bei Zinswetten hängt vom Beruf ab

(openPR) Ob ein Anleger bei Zinswetten einer Beratung bedarf, hängt vom Beruf des Anlegers ab. Für die Aufklärung kommt es auf den Bildungsstand ab. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am 09.08.2012. “Die Aufklärung beim Arzt hängt auch nicht davon ab, ob sie Akademiker sind. Diese Auffassung macht nur Sinn, wenn sich vom Fach sind, sprich Finanzmathematiker“, kritisiert Rechtsanwalt Tim Oehler für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus Osnabrück den Entscheid.

Konkret ging es um einen Steuerberater, der einen Swapvertrag mit der Bank abgeschlossen hatte. Die Gerichte ordnen Swapverträge als Wettgeschäft, eine Zinswette, ein.
Die Bank soll dem Steuerberater im Vorfeld nicht richtige und nicht vollständige Informationen über die Zinswette erteilt haben, monierte der Steuerberater.
Das Gericht lehnte es ab, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 90.000 Euro für einen schlechten Kursverlauf zuzusprechen. Die Richter schlossen sich der Vorinstanz an. Aus dem Beruf des Klägers schloss die Vorinstanz, der Steuerberater bedürfe keiner Beratung. Auch erinnerte das OLG den Kläger an seine Vorerfahrungen. Dieser war schon einmal eine Zinswette eingegangen. “Zinswetten sind hochriskant. Es ist fragwürdig, warum man dann auf einen Beratungsverzicht schließen kann“, gibt Rechtsanwalt Tim Oehler für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zu bedenken.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 686653
 174

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „OLG München: Aufklärung bei Zinswetten hängt vom Beruf ab“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Tim Oehler

Bild: BGH: Spektakuläre Rechtsprechungsänderung zu Gunsten von KapitalanlegernBild: BGH: Spektakuläre Rechtsprechungsänderung zu Gunsten von Kapitalanlegern
BGH: Spektakuläre Rechtsprechungsänderung zu Gunsten von Kapitalanlegern
Der Bundesgerichtshof (BGH) ändert nicht von einem Tag auf den anderen völlig seine Rechtsprechung. In der Entscheidung vom 8.5.2012 haben die obersten deutschen Richter dies aber vollkommen überraschend vollzogen, und dann auch noch mit erheblichem Vorteil für Kapitalanleger. “Die Bankenhaftung als Zögling der Arzt-haftung zieht beim Entscheidungskonflikt nunmehr eigene Kreise ", erläutert der Osnabrücker Rechtsanwalt Tim Oehler für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Der Fall eines Arztes Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in …
Bild: Arbeitsrecht: Verbotener Denkzettel für eine Arzthelferin durch den ArztBild: Arbeitsrecht: Verbotener Denkzettel für eine Arzthelferin durch den Arzt
Arbeitsrecht: Verbotener Denkzettel für eine Arzthelferin durch den Arzt
Der Arzt als Arbeitgeber steht im Spannungsfeld zwischen der wirtschaftlichen Sicherung seines Praxisbetriebes, z.B. durch Weisungen gegenüber seinen Zahnarzthelferinnen, und dem Anliegen, das Arbeitsklima nicht zu vergiften. Auch manch Arzt verfehlt dieses Anliegen deutlich, wenn die Abläufe und Entwicklungen nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Er erteilt seinen Helferinnen eine "Schelte", die arbeitsrechtlich illegal ist. So sah das auch das Arbeitsgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 28.11.2012 (5 Ca 1834/12 EU). Der Fall einer Arz…

Das könnte Sie auch interessieren:

Rechtswidrige Nierenlebendspende? Berufung vor OLG Düsseldorf
Rechtswidrige Nierenlebendspende? Berufung vor OLG Düsseldorf
… als Fluglotsin nicht mehr ausüben konnte. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klägerin in erster Instanz Recht. Schon die formalen Vorschriften des Transplantationsgesetzes zur Aufklärung seien von den Transplantationsmedizinern der Universitätsklink Düsseldorf rechtwidrig nicht beachtet worden. Gegen dieses Urteil legte die Klinik Berufung ein, so dass …
Bild: Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG: OLG Dresden sieht ProspektfehlerBild: Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG: OLG Dresden sieht Prospektfehler
Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG: OLG Dresden sieht Prospektfehler
… fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der …
Bild: Grundsatzentscheidung zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern der Falk-GruppeBild: Grundsatzentscheidung zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern der Falk-Gruppe
Grundsatzentscheidung zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern der Falk-Gruppe
… Urteilsgründen aus, dass es größte Bedenken sieht hinsichtlich der Übersichtlichkeit der Prospekte zum Falk-Zinsfonds und Falk-Fonds 60. Die Übergabe der Prospekte dürfte daher zur Aufklärung über die Risiken der beiden Falk-Fonds nicht ausreichen, so BSZ® Anlegherschutzanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die das Urteil vor dem OLG …
Bild: Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 60: vollständige Rückabwicklung  der Beteiligungen erstrittenBild: Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 60: vollständige Rückabwicklung  der Beteiligungen erstritten
Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 60: vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen erstritten
… Beteiligungen. Ansprüche auch für ältere Falk-Fonds nach Ansicht des OLG nicht verjährt! Prospekt zum Falk-Fonds 60 nach Auffassung des OLG München nicht zur Aufklärung über die Risiken ausreichend. Mit weiterem Urteil des OLG-München vom 25.10.2006 erreichte ein weiterer von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Oberlandesgericht …
Kommune muss keine weiteren Zahlungen aus Swaps leisten - Kapitalmarktrecht
Kommune muss keine weiteren Zahlungen aus Swaps leisten - Kapitalmarktrecht
… Zeitpunkt des Geschäfts sei ein wesentlicher Faktor. Das OLG folgte damit der Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Banken eine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht bei Swap-Geschäften haben und übertrug dies auch auf Kommunen. Städte und Gemeinden, die ebenfalls Verluste bei Zinswetten erlitten, können aufatmen. Die eigenen Ansprüche …
Aufklärungspflicht bezüglich des Schließ?ungsrisikos eines offenen Immobilienfonds
Aufklärungspflicht bezüglich des Schließ?ungsrisikos eines offenen Immobilienfonds
… 13.02.2013 (Az.: 9 U 131/11) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass gegenüber einem potenziellen Anleger im Rahmen der Anlageberatung grundsätzlich eine Aufklärungspflicht dahingehend besteht, dass der Fonds geschlossen werden kann. Nach Auffassung des OLG handelt es sich nämlich um ein für die Anlageentscheidung erhebliches Entscheidungskriterium. …
Bild: Swap-Geschäfte im Blickpunkt der RechtsprechungBild: Swap-Geschäfte im Blickpunkt der Rechtsprechung
Swap-Geschäfte im Blickpunkt der Rechtsprechung
… Vergleich mit einer Wette ist eine Verharmlosung des Risikos“, sagte BGH-Richter Ulrich Wiechers. Wie stehen die Chancen für Kommunen und Unternehmen, die Geld mit diesen Zinswetten verloren haben? In wie weit tragen die Hausbanken eine Mitverantwortung? Lohnt es sich, gegen die Banken vorzugehen? Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB …
Kapitalanlegern droht Verjährung
Kapitalanlegern droht Verjährung
… ZR 44/06) zu Gunsten der Anleger entschieden. Nach zutreffender Auffassung des BGH verjähren Schadenersatzansprüche getäuschter Anleger gegen Anlagegesellschaften aufgrund einer fehlerhaften Aufklärung vor Vertragsschluss kenntnisabhängig innerhalb von 3 Jahren. Erst wenn der Anleger, zum Beispiel im Rahmen einer anwaltlichen Beratung, Kenntnis davon …
Urteil mit Signalwirkung: BGH bestätigt anlegerfreundliche Rechtsprechung zu Swap-Geschäften
Urteil mit Signalwirkung: BGH bestätigt anlegerfreundliche Rechtsprechung zu Swap-Geschäften
… im Rahmen der Beratung zu sog. Swap-Geschäften besonders deutlich und verständlich über die Risiken dieser komplizierten Finanzkonstruktionen aufklären. Unterbleibt eine sachgerechte Aufklärung, können Kunden, die zu derart riskanten Zinswetten überredet wurden, Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank geltend machen. Im konkreten Fall (Az. XI ZR …
Bild: Leasingfonds: Hans. OLG verurteilt TreuhandkommanditistinBild: Leasingfonds: Hans. OLG verurteilt Treuhandkommanditistin
Leasingfonds: Hans. OLG verurteilt Treuhandkommanditistin
… insbesondere deswegen bedeutsam, da das OLG Hamburg bestätigt hat, dass sich die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der Treuhandkommanditistin und Altgesellschafterin die mündlichen Aufklärungspflicht-verletzungen der Beraterin zurechnen lassen muss. Zudem gelangt das OLG Hamburg in Anwendung der ständigen BGH-Rechtsprechung zu dem zutreffenden Ergebnis, dass …
Sie lesen gerade: OLG München: Aufklärung bei Zinswetten hängt vom Beruf ab