(openPR) Wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, ist der Eckrentner steuerpflichtig. Als Eckrentner gilt, wer 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des Beitrags für ein Durchschnittsentgelt gezahlt hat. Erst eine monatliche Rente unter 1.260 Euro, bei Eheleuten unter 2.520 Euro ist steuerfrei.
Seit 2007 ist die Rente um 7,2% angestiegen. Das durchschnittliche Rentner-Ehepaar hat 2.433 Euro zur Verfügung. Das durchschnittliche Haushaltseinkommen aller Ehepaare und Alleinstehenden ab 65 liegt bei 1.818 Euro.
Um der Altersarmut zu entfliehen, besitzen 41,6% der Geringverdiener (Bruttoeinkommen unter 1.500€) und 35% der Besserverdiener (über 4.500 Euro Bruttoeinkommen) einen Riestervertrag. Allerdings ist die Riesterförderung nur als Ausgleich der Besteuerung der Renten gedacht und reicht somit üblicherweise nicht aus, um die Rentenlücke zu schließen.
Da das Vertrauen in Banken und Versicherungen immer mehr schwindet, setzen Verbraucher deswegen vermehrt auf unabhängige Finanzberater, um die passende Lösung für ihre Altersvorsorge zu finden.
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www.kanzlei-ohligschlaeger.de/eckrentner-steuerpflichtig









