(openPR) Bonn (jft) – Jetzt ist es beschlossen: Nordrhein-Westfalen führt zum 1. Mai 2013 ein wirksames Nichtraucherschutzgesetz ein. Während der heutigen Plenumssitzung gaben die NRW-Parlamentarier grünes Licht für den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung. Die Deutsche Krebshilfe begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich. „Damit werden Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen sehr viel besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt sein“, so Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Das ist ein erheblicher Fortschritt hinsichtlich des Gesundheitsschutzes im größten deutschen Bundesland, in dem mehr als 13 Millionen Menschen nicht rauchen.“
Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Ein Drittel aller Krebserkrankungen ist allein auf den Tabakkonsum zurückzuführen. 110.000 Menschen sterben jährlich hierzulande an den Folgen des Rauchens. Hinzu kommen jedes Jahr 3.300 Nichtraucher, da sie dem Passivrauchen ausgesetzt waren.
Derzeit wird in Nordrhein-Westfalen noch in über 80 Prozent der Kneipen geraucht. Auch bei Brauchtums- und Festveranstaltungen wie dem Karneval wird in Räumen geraucht– selbst in Anwesenheit von Kindern. Grund dafür sind die vielen Ausnahmen und Schlupflöcher, die das derzeit geltende Landesgesetz zulässt. Diese Löcher werden mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz geschlossen.
Ab dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in Kneipen, Restaurants, Festzelten, geschlossenen Sportstadien und auf Spielplätzen verboten. Auch die noch bestehenden Ausnahmen vom Rauchverbot für Schulgelände, Raucherräume und Raucherclubs werden aufgehoben.
„Wenn das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, schließt sich eine weitere Lücke beim Nichtraucherschutz in Deutschland“, so Gerd Nettekoven.
Hintergrund-Information: AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN
Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN (ABNR) ist ein Zusammenschluss namhafter nichtstaatlicher Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland. Es wurde mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen zur Tabakkontrolle auf politischer Ebene anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Folgende Organisationen bilden das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, Deutsche Lungenstiftung und Deutsche Herzstiftung.
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Bonn, 29. November 2012
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