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Nichtraucherschutz in MV wird mit Gesetzesnovellierung verschlechtert

08.10.200918:04 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das Aktionsbündnis „MV Rauchfrei“, eine Vereinigung von Verbänden und Experten der Prävention tabakbezogener Krankheiten und Todesfälle, setzte sich bei seiner Sitzung am 05.10.2009 in Rostock intensiv mit dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes M-V sowie mit der Novellierung des Gesetzes auseinander. Der Bericht der Landesregierung ist sehr detailliert bewertet worden. Aber es wurde aus Sicht des Aktionsbündnisses dabei der Gastronomie zu viel Platz eingeräumt.



„Das Aktionsbündnis „MV Rauchfrei“ steht eindeutig hinter dem Grundsatz des Gesundheitsschutzes als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut, das eindeutig höher zu bewerten ist als die Partikularinteressen einzelner Gaststättenbetreiber.“ so Prof. John, Sprecher des Aktionsbündnisses.

Nur die wenigsten Wirte werden von den Änderungen profitieren. Noch nicht einmal jeder zehnte Gastraum im Land erfüllt alle Bedingungen, die die Karlsruher Richter an Ausnahmen von Nichtraucherschutz geknüpft haben. So darf dem Gericht zufolge der Schankraum nicht größer als 75 Quadratmeter sein. Zudem dürfen keine selbst zubereiteten Speisen angeboten werden, müssen das Lokal als Raucherkneipe ausgewiesen und die Gäste über 18 Jahre alt sein. Von den 4000 Gaststätten in MV umfassen lediglich zehn Prozent der Wirtshäuser 75 Quadratmeter oder weniger.

Ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz stellt weiteren Versuchen der Aushöhlung des Gesetzes eine Barriere entgegen.

Der Tabakatlas 2009 hat gezeigt, dass gerade Mecklenburg-Vorpommern noch Nachholbedarf hat. „Im Bundesländervergleich zeigt sich deutlich bei Männern (und der Tendenz nach auch bei Frauen), dass in den südlichen Bundesländern die Raucheranteile geringer sind als in den nördlich gelegen Bundesländern. Überdurchschnittlich hoch sind die Raucheranteile in den Stadtstaaten Berlin und Bremen sowie in Mecklenburg-Vorpommern.“

Ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz hat aus Sicht des Aktionsbündnisses positive Wirkungen für die nächsten anzustrebenden Maßnahmen des Schutzes der Gesamtbevölkerung vor Tabakrauch. Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema „Rauchen“ sollen nach Einschätzung des Aktionsbündnisses für Kinder, Jugendliche und Pädagogen intensiviert werden. Anzustreben ist ebenfalls eine koordinierte und transparente Schulung zur Einrichtung einer effektiven Präventionsarbeit.

Die positiven Ergebnisse müssen stärker in den Vordergrund gerückt werden, z.B. dass die Raucherquote unter Jugendlichen in Deutschland im Jahr 2008 den tiefsten Stand der letzten 20 Jahre erreichte. Dies hat unter anderem das Nichtraucherschutzgesetz bewirkt. Hier heißt es weiter zu handeln.

Darum lehnt das Aktionsbündnis „MV Rauchfrei“ grundsätzlich die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen geplanten Aufweichungen ab.

„Eine Änderung widerspricht grundsätzlich dem Anliegen des Aktionsbündnisses, der Verminderung der Gesundheitsgefährdungen durch das Tabakrauchen in Mecklenburg-Vorpommern.“ sagt Dr. Köhnke.

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