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Datenhunger des Netzes verunsichert Verbraucher

19.11.201217:53 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Initiative D21 sieht dringenden Handlungsbedarf beim Daten- und Verbraucherschutz im Netz


Berlin, 19.11.2012 - Die Meldungen über wachsende Ängste bei den Bürgern nehmen zu: Apps, die unbemerkt Daten abgreifen, die anscheinend in keinem Zusammenhang mit dem angebotenen Dienst stehen, verunsichern Smartphone-User. Nutzer von sozialen Netzwerken greifen inzwischen zum sprichwörtlichen Strohhalm, um ihre Daten vor ungewolltem Zugriff durch die Anbieter zu schützen: Sie versuchen der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, indem sie in Bilddateien verpackte Widersprüche in ihre Profile hochladen. Juristisch ist dies wirkungslos, es zeigt jedoch die Hilflosigkeit der Menschen beim Thema Datenschutz im Netz. „Die Ohnmacht der Verbraucher ist spürbar“, titelte jüngst Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU) in einem Beitrag für die F.A.Z.



Fakt ist und da sind sich die Experten einig: Die Datenschutzgesetze stammen zum Großteil noch aus einer Zeit ohne Internet und halten nicht mit dem Tempo mit, in dem sich immer mehr Bereiche der Gesellschaft digitalisieren. Die Gesetze müssen dringend angepasst und aktualisiert werden, um den Schutz, den sie versprechen, auch zu bieten – und das über nationale Grenzen hinweg. Die Anstrengungen der EU-Kommission, den Datenschutz EU-weit zu harmonisieren sind daher zu begrüßen, auch wenn bei den vorliegenden Entwürfen noch Verbesserungsbedarf besteht. Insbesondere datenintensive Dienstleistungen wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen, aber auch Verwender von Geodaten müssen den Datenschutz und die damit verbundenen Verbraucherrechte ernster nehmen als bisher. Die Verbraucher haben das Recht, als mündige Kunden und Partner behandelt werden. Die Anbieter stehen in der Pflicht, sie aktiv und verlässlich darüber zu informieren, wozu ihre Daten im Internet verwendet werden und wer sie bekommt. Erschließt sich dem Verbraucher der Mehrwert, so wird er auch in die Datenverwendung einwilligen – Voraussetzung dafür sind jedoch transparent gestaltete Verfahren, die die Nutzer gleichberechtigt einbeziehen.

Die Initiative D21 engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich Daten- und Verbraucherschutz im Netz. Im Projekt „Internet-Gütesiegel“ etwa haben sich Anbieter von Internetsiegeln freiwillig einem Katalog von Kriterien unterworfen, der permanent in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten kontrolliert und fortentwickelt wird. Mittelbar haben sich dadurch mehr als 13.000 Online-Shops zu mehr und zu besserem Daten- und Verbraucherschutz im Netz verpflichtet, als die Gesetze es vorgeben. Darüber hinaus unterstützt die Initiative D21 Formate wie „UpDate! Bundesdatenschutzgesetz“, die sich mit der Diskussion um besseren Datenschutz und der Fortentwicklung von Datenschutzstandards befassen. Die nächste Veranstaltung dieser Reihe findet am 15. Januar 2013 mit dem Titel „Datenschutz und Datensicherheit“ in Wiesbaden statt (www.update-bdsg.com).

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