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Wider dem Begriffswirrwarr in der Kompressionstherapie

15.11.201214:12 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Wider dem Begriffswirrwarr in der Kompressionstherapie

(openPR) Stützstrumpf ist kein Kompressionsstrumpf

Heißt es nun Stützstrumpf, Kompressionsstrumpf oder gar Thromboseprophylaxestrumpf? Auch in medizinischen Kreisen und in der Fachpresse ist nicht immer klar, wann von welchem Strumpf die Rede ist. Der Unterschied mag für Laien marginal sein, geht es bei allen Strümpfen doch um welche mit Kompression. Wirkung und Einsatzgebiete jedoch sind gänzlich verschieden. Stützstrumpf, Kompressionsstrumpf und Thromboseprophylaxestrumpf sollten deshalb auf keinen Fall miteinander verwechselt werden, wie der Industrieverband eurocom in einer aktuellen Stellungnahme betont.



Medizinische Kompressionsstrümpfe gelten als Basisbehandlung aller Erkrankungen des Venen- und Lymphgefäßsystems. Sie üben einen genau definierten Druck auf das Gewebe und die Gefäße aus. Zuvor erweiterte Venen werden auf ihren normalen Durchmesser zusammengepresst, noch nicht zerstörte Venenklappen schließen sich wieder und werden ihrer Funktion als Rückstauventil gerecht. Das Blut kann ungehindert zum Herzen zurückfließen und staut sich nicht mehr in den Beinen.

Medizinische Kompressionsstrümpfe werden in vier verschiedene Kompressionsklassen eingeteilt, die sich von einander in der Intensität des Andrucks in Ruhe unterscheiden. Sie sind von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig und müssen, um im Hilfsmittelverzeichnis gelistet zu werden, die RAL Güte- und Prüfbestimmungen für medizinische Kompressionsstrümpfe erfüllen.
Heutige Kompressionsstrümpfe sind aus atmungsaktiven, angenehmen und hautfreundlichen Materialien hergestellt. Es gibt sie in unterschiedlichen Farben, so dass auch modebewusste Patienten keine Kompromisse eingehen müssen. Vor allem Kompressionsstrümpfe der niedrigeren Kompressionsklassen I und II sind kaum noch von modischen Feinstrumpfhosen zu unterscheiden.

Stützstrümpfe, zu denen auch die so genannten Reisestrümpfe zählen, sind ausschließlich zur Prophylaxe für Venengesunde gedacht sind. Sie funktio-nieren nach dem gleichen Prinzip wie medizinische Kompressionsstrümpfe. Ihr Kompressionsdruck liegt aber unter dem der Klasse I. Sie sind deshalb nicht zur Behandlung von venösen und lymphatischen Erkrankungen geeignet. Stützstrümpfe sind außerdem nicht erstattungsfähig.

Zur Thromboseprophylaxe bei bettlägerigen und frisch operierten Patienten werden ausschließlich Thromboseprophylaxestrümpfe eingesetzt, die nicht zu den medizinischen Kompressionsstrümpfen zählen. Für aufrecht gehende und sitzende Patienten sind sie wegen des niedrigen Drucks und der Strickweise nicht geeignet. Die auch als Antithrombosestrümpfe bezeichneten Thromboseprophylaxestrümpfe werden aus Erkennungsgründen nur in weiß gestrickt.

„Jeder Strumpf – egal ob medizinischer Kompressions-, Thromboseprophylaxe- oder Stützstrumpf – hat seine Berechtigung“, betont eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen. „Während medizinische Kompressionsstrümpfe erwiesenermaßen die beste Therapie bei Venenerkrankungen sind, haben Antithrombosestrümpfe schon bei vielen bettlägerigen Patienten wirkungsvoll die Bildung von Thrombosen verhindert. Sie dürfen deshalb auf keinen Fall zusammen in einen Topf geworfen werden.“

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