(openPR) Der Nürnberger ERP-Anbieter Vepos ermöglicht es seinen Kunden, die Steuer-Anmeldungen authentifiziert zu übermitteln. Dies ist nach einer Gesetzesänderung (StDÜV §6 Abs. 1) Pflicht. Betroffen sind die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen, Sonderzahlungen und Lohnsteueranmeldungen sowie zurückliegende (Vor-) Anmeldungszeiträume.
Die Finanzbuchhaltung der ERP-Software v.Soft von Vepos verfügt mit dem Release 2.37 über alle notwendigen Funktionen, um die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und die Anmeldesteuern authentifiziert zu übermitteln. Dazu wird die Funktion Umsatzsteuervoranmeldung im Finanzmanagement entsprechend angepasst. „Als Anbieter von ERP-Software mit eigener Finanzbuchhaltung ist es uns sehr wichtig, unsere Software aktuell zu halten und alle gesetzlichen Vorschriften umzusetzen“ erläutert Jörg Lehmeier, Geschäftsführer des Unternehmens.
Das Finanzmanagement der ERP-Software verfügt über alle wichtigen Funktionen einer Finanzbuchhaltung. Dazu gehören Funktionen wie automatischer Zahlungsverkehr, Kontoauszugsmanager, Datev-Schnittstelle, Anlagenbuchhaltung, wiederkehrende Buchungen, Vorlagebuchungen und vieles mehr. Das Finanzmanagement fügt sich nahtlos in die ERP-Software v.Soft ein und ermöglicht Transparenz und Echtzeit-Auswertungen.
Um das elektronische Zertifikat zu erhalten, ist eine Registrierung am ElsterOnline Portal unter www.elsteronline.de/eportal zwingend erforderlich. Das Zertifikat ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des Absenders und ist mit einer Unterschrift auf Papier zu vergleichen. Es empfiehlt sich, die Registrierung zeitnah vorzunehmen, da die Anmeldung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann und Ende des Jahres mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen ist.








