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Wildunfälle - was zahlt die Versicherung?

(openPR) 30.10.2012. Durch die frühe Dämmerung im Frühjahr und Herbst, also in Zeiten des verstärkten Berufsverkehrs, ereignen sich in Deutschland jährlich rund 250.000 Unfälle mit Wild. Die Schäden am Fahrzeug werden von der Vollkaskoversicherung komplett übernommen.

„Bei der Teilkaskoversicherung kommt es jedoch darauf an, welches Tier an dem Unfall beteiligt war“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Laut den vereinbarten Versicherungsbedingungen übernimmt die Versicherung unter Umständen nur die Deckung für Unfälle mit Haarwild nach dem Jagdgesetz, also Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Dachse etc. Schäden durch Vögel (z.B. Fasan) sind dabei jedoch ausgeschlossen.

„Auch bieten die Versicherungen auch sogenannte Premium-Tarife mit einer Absicherung bei Unfällen mit Tieren aller Art an“, weist Jürgen Buck hin. Schäden durch Pferde, Schafe, Hunde etc. werden ebenso übernommen.

Jürgen Buck warnt, dass speziell bei Kleintieren, wie Hasen oder Füchse, der Kfz-Versicherer den Teilkaskoschutz verweigern kann, wenn der Schaden durch ein erfolgloses Ausweichmanöver höher ist, als bei einem Zusammenstoß mit dem Tier.

Welcher Versicherungsschutz bei den jeweiligen Kfz-Versicherungen besteht, können Interessierte durch einen kostenlosen „Versicherungs-Check“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ überprüfen lassen.

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