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Wildunfall – Was bezahlt die Kfz-Versicherung?

(openPR) 20.10.2015. Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier erhöht sich im Herbst aufgrund der frühen Dämmerung. Das liegt in der Hauptsache daran, dass die Felder abgeerntet sind und die Wildtiere bei Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche gehen. Im gesamten Bundesgebiet wurden 2014 ca. 200.000 Wildunfälle gezählt. 2.842 Menschen wurden verletzt, 18 Menschen kamen ums Leben, Schadenhöhe rund eine halbe Milliarde Euro. Allerdings werden die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden nicht immer von der Kfz-Versicherung übernommen. Informationen zum Versicherungsschutz stellt die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) zur Verfügung.

„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier praktisch nicht versichert“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen jedoch Leistungsunterschiede. Die Teilkasko bietet bei einem Unfall mit einem Wildtier, wie Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, etc. Deckung. Bei so genannten Basistarifen sind Schäden durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten jedoch eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter. Um Probleme mit der Kfz-Versicherung auszuschließen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme mit einer Bescheinigung über die Tierart, sinnvoll, informiert der Fachmann weiter.

Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.

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