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Neuer Europäischer Datenschutz - ist Ihr Unternehmen betroffen?

26.10.201213:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in Europa. Schon im kommenden Jahr könnten die Regelungen verbindlich für alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Dies könnte beispielsweise auch die derzeit in den Entwürfen vorgesehenen Geldbußen für Unternehmen bei Verstößen gegen EU-Datenschutz-Regeln einschließen.



Doch was beinhalten die Vorschläge der EU-Kommission im Detail?
Werden bestimmte Branchen besonders von den neuen Datenschutzregeln betroffen sein?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die EU-Datenschutzverordnung mitzugestalten?
Wie können Unternehmen und Verbände sich an diesem Prozess beteiligen?

Deutlich zeigt sich am Beispiel der EU-Datenschutzverordnung, wie wichtig es für Unternehmen geworden ist, relevante politische Prozesse rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren und ggf. inhaltlich zu begleiten. Denn wer für seine Branche entscheidende politische Entwicklungen verpasst, läuft Gefahr in seiner unternehmerischen Handlungsfähigkeit eingeschränkt zu werden.

Wie können relevante politische Entwicklungen aber rechtzeitig identifiziert und bewertet werden?

Ein regelmäßiges politisches Monitoring kann Abhilfe schaffen. Im – häufig monatlich verfassten –Monitoring-Bericht werden die entscheidenden politischen Entwicklungen festgehalten, analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese anspruchsvolle - aber immer wichtiger werdende - Aufgabe kann von gut geschulten Mitarbeitern mit ausgeprägtem politischen Gespür oder externen Dienstleistern übernommen werden. Bei beiden Varianten steht jedoch die gewissenhafte Ausarbeitung eines Monitoring-Systems am Anfang: Relevante Themen müssen erkannt und die beteiligten Akteure gefunden werden.

Wer ganz sicher sein will, kann dann einen Schritt weiter gehen: Um ihre Positionen gegenüber politischen Entscheidern zu vertreten, sollten Unternehmen und Verbände sich möglichst früh in den politischen Meinungsbildungsprozess einbringen. Das Monitoring dient dabei als „Frühwarn-System“. Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der weiteren politischen Arbeit zur Verfügung stehen, ist in Fortbildungen zu Public Affairs und Lobbying zu erfahren. Der Begriff „Public Affairs“ bezeichnet dabei eine Disziplin, die sich mit der Organisation der Beziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft befasst. Neben dem politischen Monitoring stehen eine Reihe von Public-Affairs-Instrumenten zur Verfügung. Zu ihnen gehören u.a. die Stakeholder-Analyse ebenso wie die Ausarbeitung von Positionspapieren. Auch das Durchführen politischer Fachgespräche oder die Konzeption politischer Veranstaltungen können weitere Maßnahmen sein.

Unverzichtbar ist aber immer die Entwicklung einer durchdachten Public-Affairs-Strategie zu Beginn, die die Ziele und Maßnahmen der politischen Arbeit festlegt. Denn ohne gründliche und professionelle Vorbereitung ist effektive und transparente Public-Affairs-Arbeit kaum möglich. Insbesondere in der Anfangsphase ist daher professionelle Unterstützung ratsam.

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