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Auf dem Weg zum „Ärzterechtegesetz“?

24.10.201209:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Derzeit ist – soweit ersichtlich – ein Beschluss des 71. Bayerischen Ärztetages noch nicht hinreichend von der Öffentlichkeit und den Medien gewürdigt worden, obgleich gerade dieser Beschluss mehr Fragen denn Antworten aufwirft.

Die Beschlüsse des 71. Bayerischen Ärztetages sind in einem Dokument auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer unter
>>> http://www.blaek.de/docs/sonstige/Beschluesse_71_BAET_neu.pdf

dokumentiert und dort können wir auf Seite 2 den folgenden Beschluss nachlesen:

„Ärzterechtegesetz
Der 71. Bayerische Ärztetag fordert den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer auf, sich über die Bundesärztekammer dafür einzusetzen, dass seitens der Politik ein Ärzterechtegesetz auf den Weg gebracht wird.
Dieses Gesetz soll die Entschädigung von zu Unrecht und im Übermaß verfolgten Ärzten regeln, da dies bisher bei unbegründeten und letztlich abgewiesenen Klagen von Patienten gegen Ärzte nicht möglich ist.“

Hier wäre es mehr als dringlich, den Beschluss näher zu erläutern, bevor irgendwelche Missverständnisse zu einer unsäglichen Diskussion führen.

Bei einem unbefangenen Leser könnte der Eindruck entstehen, als gehe es inhaltlich um einen Entschädigungsanspruch für die Ärzteschaft „bei unbegründeten und letztlich abgewiesenen Klagen“, obgleich wir doch alle wissen, dass wir uns „vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand befinden“ und gleichwohl ein Jeder für sich entscheiden muss, ob er entsprechenden Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen gedenkt, auch wenn die Erfolgsaussichten gerade in Arzthaftungsfragen sich gelegentlich mehr als bescheiden ausnehmen und ein Prozesserfolg von vielen Faktoren abhängt, die sich nicht zwangsläufig dem Laien aufdrängen.

Eine als unbegründet abgewiesene Klage jedenfalls stellt kein „Unrecht von verfolgten Ärzten“ dar, vermöge dessen es geboten erscheint, über die durchaus unangenehme Kostenfolge für die Patienten über eine weitergehende „Entschädigung“ nachzudenken.

In diesem Sinne dürfen wir gespannt sein, ob dem Projekt „Ärzterechtegesetz“ der bayerischen Delegierten ein Erfolg beschieden sein wird und wie sich hierzu die Bundesärztekammer positioniert.

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