(openPR) Angesichts des eklatanten Spendermangels und der durch den „Organspendeskandal“ ausgelösten Verunsicherung der Bevölkerung intensiviert das Landratsamt Weilheim-Schongau mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz am 01.11.2012 seine Informationen rund um die Organspende.
Zukünftig erhalten die Landkreisbürgerinnen und -bürger nicht nur im Gesundheitsamt, sondern auch in den Fahrerlaubnisbehörden in Weilheim und Schongau Aufklärungsmaterial und entsprechende Organspendeausweise.
„In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Täglich versterben drei Menschen an ihrer Grunderkrankung, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten“, berichtet der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Karl Breu. Das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz, das am 01.11.2012 in Kraft tritt, verfolgt das Ziel, mehr Menschen eine Chance auf ein lebensrettendes Organ zu geben.
Dieses Gesetz sieht vor, jeden Menschen in die Lage zu versetzen, sich mit der Frage seiner eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen. Um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, ist eine Aufklärung der Bevölkerung unerlässlich. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Aufklärungspflicht, z. B. für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie für die Krankenkassen eingeführt. Bund und Länder müssen darüber hinaus sicher stellen, dass in den für die Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten zuständigen Stellen überwiegend in Städten und Gemeinden aber auch in den Landratsämtern Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stehen und dass diese bei der Ausgabe der Ausweisdokumente dem Empfänger ausgehändigt werden.
Als Folge des derzeitigen Transplantationsskandals sinkt die Bereitschaft in der Bevölkerung weiterhin Organe zu spenden. Opfer dieser Diskussion um die Transplantationsmedizin sind insbesondere Patienten, die auf der Warteliste stehen und ster-ben würden, wenn die Bereitschaft zur Organspende weiter sinkt. „Wir bitten deshalb die Landkreisbürgerinnen und -bürger, sich auch weiterhin mit der Frage der persönlichen Einstellung zur Organspende auseinanderzusetzen und einen Organspendeausweis auszufüllen“ appelliert Landrat Dr. Friedrich Zeller.
Sachliche Informationen bilden die Grundlagen, um eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende treffen zu können. Da eine Organspende nach wie vor das Leben vieler Menschen retten kann, bittet das Landratsamt Weilheim-Schongau darüber hinaus die zusätzlichen Stellen in Städten, Märkten und Gemeinden, ihrer Informations- und Abgabepflicht zur Organspende nachzukommen.
Dr. Karl Breu
















