(openPR) Die BSZ® Anlegerschutzanwälte von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstritten erstmals vor dem OLG Stuttgart ein Urteil gegen einen SMP-Berater. Das Urteil hat für eine ganze Reihe von Schadenser-satzprozessen geschädigter SMP-Anleger gegen ihre Anlageberater Signalwirkung. Die Rechtsposition SMP-Geschädigter wurde erheblich gestärkt.
Mit Urteil vom 03.11.2005 (Az. 10 U 118/05) verpflichtete das OLG Stuttgart einen SMP-Berater wegen Falschberatung zur Zahlung von Schadensersatz. Dieses Urteil verbessert nunmehr die Rechtsposition der baden-württembergischen SMP-Geschädigten erheblich.
Der Vermittler empfahl die Genussrechte in vorliegenden Fall als nahezu risikolose Kapitalanlage, die sich angeblich für die Altersvorsorge eignen sollte. Tatsächlich handelte es sich aber um eine hochspekulative Anlageform, in der sich zuletzt das Totalverlustrisiko verwirklicht hat. Das ist nach Einschätzung von BSZ® Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar kein Einzelfall: „Eine ehemalige SMP-Beraterin sagte in einem anderen Verfahren aus, dass die Berater entsprechend geschult wurden.“
Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter: „Die Entscheidung hat für die Instanzgerichte Signalwirkung. Das OLG Stuttgart stellt klar, dass der Berater beweisen muss, im Namen der SMP GmbH aufgetreten zu sein. Die Übergabe von Werbematerialien und Visitenkarten mit den Insignien des Finanzdienstleisters ist nicht ausreichend. Wenn der Berater keinen anderen Beweis anführen kann, haftet er für die Falschberatung persönlich.“
BSZ® Anlegerschutzanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel: „Jetzt schließt sich zugunsten der geschädigten SMP-Anleger der Kreis. Das Urteil des OLG Stuttgart liegt auf einer Linie, die bereits durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz vorgezeichnet wurde.“
Das Urteil des OLG Stuttgart hat weit reichende Bedeutung, weil Baden-Württemberg, vor allem der Bodensee-Raum, eines der Epizentren des SMP-Skandals ist. Dort waren besonders viele Genussrechte der SMP GmbH verkauft worden. Insgesamt erwarben ca. 15.000 Anleger Genussrechte im Gegenwert von mehr als € 114 Mio. Die Genussrechte sind infolge der Insolvenz der SMP GmbH praktisch wertlos.
Die betroffenen SMP-Anleger sollten sich jetzt beeilen. Wegen der drohenden Verjährung zum Ende dieses Jahres sollten sie unverzüglich einen erfahrenen und unabhängigen Anlegerschutzanwalt einschalten.
Die bundesweit bekannte BSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat sich seit vielen Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei erstritt in Sachen SMP bereits mehrere bahnbrechende Entscheidungen zugunsten geschädigter Anleger, zu denen auch wichtige Feststellungsurteile vor dem OLG Bamberg gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMP GmbH zählen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft SMP bietet Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Erfolgsaussichten fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht, ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet und eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind. DEie Betroffenen können ihre Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchsetzen lassen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft SMP kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist für beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung Ihres Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.











