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Erneute Erfolge für SMP-Geschädigte

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(openPR) Die Rechtsanwälte der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Dr. Steinhübel & von Buttlar haben vor dem Oberlandesgericht Bamberg zwei erfolgreiche Musterprozesse gegen den Insolvenzverwalter der SMP geführt. Geschädigte Anleger sollten jetzt per Klage den 1. Rang ihrer Schadensersatzforderung feststellen lassen.



Mit Urteil vom 10.05.2005 hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 5 U 228/04) festgestellt, dass einer Mandantin der DSK/BSZ® Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren der SMP eine Schadensersatzforderung im 1. Rang zusteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen worden.

Mit Blick auf die Nachrangklausel in den Genussrechtsbedingungen haben die Genussrechtsinhaber im SMP-Insolvenzverfahren größtenteils nachrangige Forderungen im Gesamtwert von ca. € 100 Mio. zur Tabelle angemeldet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Dr. Kübler umfasst die SMP-Insolvenzmasse ein Vermögen in Höhe von rund € 30 Mio. Die Insolvenzmasse dürfte demnach allein unter den erstrangigen SMP-Gläubigern verteilt werden.

Am 08.06.2005 hat der 8. Senat des OLG Bamberg in einem Urteil (Az. 8 U 75/04) die Ansicht der DSK/BSZ® Anlegerschutzanwälte ein weiteres Mal bestätigt. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, dass die Schadensersatzansprüche den Nachrang der Rückzahlungsansprüche des Genussrechtskapitals nicht teilen.

„Die Urteile gegen Rechtsanwalt Dr. Kübler, den Insolvenzverwalter der SMP, sind extrem wichtig“, so DSK/BSZ® Anlegeranwalt Dr. Steinhübel. Bei Genussrechten ist regelmäßig eine Nachrangklausel vorgesehen. „Die Urteile leisten deshalb einen ganz grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Genussrechten“ so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel weiter.

Das OLG Bamberg hat die Situation der SMP-Geschädigten dramatisch verändert: Wer seinem SMP-Anlageberater trotz des Schadenseintritt weiterhin vertraut hat und infolge dessen nur eine Forderung im Nachrang zur Insolvenztabelle angemeldet hat, droht jetzt im Insolvenzverfahren leer auszugehen. Jeder SMP-Geschädigte ist daher aufgefordert, einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, damit die Anmeldung seiner Forderung von einem Spezialisten überprüft wird. Sollte die Prüfung ergeben, dass fälschlicherweise nur eine nachrangige Forderung angemeldet worden ist, muss jeder einzelne SMP-Geschädigte seine Anmeldung korrigieren und per Feststellungsklage seine erstrangigen Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen.

Die DSK Interessengemeinschaft im BSZ® e.V. „SMP“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von DSK/BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DSK/BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.


Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106/

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