(openPR) Zuwendungsempfänger von EU-Fördermitteln müssen anspruchsvolle Dokumentationspflichten erfüllen. Bei Nichterfüllung der Beleg- und Nachweispflichten besteht die hohe Gefahr, dass Fördermittel „eingefroren“ oder sogar komplett zurückgefordert werden. Um dieses Szenario zu verhindern, organisiert die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht auf Anfrage von Zuwendungsempfängern und Begünstigten, die EU-geförderte Projekte umsetzen, dieses Praxisseminar.
Die fachkundigen Experten:
• Michael Gerstenberger, Vizepräsident des Thüringer Rechnungshofs
• Patrick Wamper, Leiter der Prüfbehörde EFRE, Finanzministerium des Landes NRW
vermitteln ihr spezifisches und detailliertes Knowhow zu folgenden Fragestellungen:
• Was sind die wichtigsten Beleg- und Nachweispflichten für Zuwendungsempfänger;
• Was passiert bei einer Mittelabruf- und Verwendungsnachweisprüfung;
• Wie bereiten Sie Nachweise und Belege für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen vor;
• Was sollte man bei Personalkosten und pauschal abgerechneten Beträgen beachten;
• Wie bereiten Sie sich auf Prüfungen durch den Rechnungshof vor;
• Wie muss man bei der elektronischen Belegerfassung und Archivierung vorgehen;
Das Seminar wird durch ein praxisorientiertes Workshop „Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren für EU-geförderte Projekte“ ergänzt.
Detaillierte Information zum Programm und zu den Sprechern sowie die Registrierungsform finden Sie hier:
http://www.euroakad.eu/fileadmin/user_upload/dateien/seminare/Beleg_und_Nachweispflichten_fuer_EU_gefoerderte_Projekte_PR.pdf













