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Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss dem Finanzamt gemeldet werden

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz, hat die Landesregierung NRW nochmals verdeutlicht, dass sie die rigorose Verfolgung von Steuersündern auch in Zukunft fortsetzen wolle. Doch nicht nur viele Geldanleger müssen strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch deren Erben müssen unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.



Anfang der 1980er Jahre haben einige Deutsche einen Teil ihres Geldes in die Schweiz transferiert. Hierdurch konnten sie die deutschen Finanzämter umgehen, da sie ihre Zinsen nicht in Deutschland versteuert haben. Durch den Tod vieler solcher Steuersünder befinden sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes.

Die Anwaltskammer Freiburg rät allen Erben, genau zu prüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus Schwarzgeld besteht. Bei einem begründeten Verdacht solle die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung in Betracht gezogen werden. Der Wert einer Hinterlassenschaft sei von einem Laien in den meisten Fällen jedoch nicht einzuschätzen. Daher ist jedem Erben anzuraten, sich einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Weiterhin ist die zeitliche Komponente zu berücksichtigen. Erben haben lediglich sechs Wochen Zeit um die Erbschaft auszuschlagen. Danach sind sie verpflichtet, das Erbe anzutreten.

Die Erben besitzen Rechte, haben jedoch auch bestimmte Plichten. Dazu gehört zum Beispiel die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim Finanzamt. Dies bedeutet, dass Erben auch dazu verpflichtet sind, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt eine solche vollständige Erklärung gegenüber dem Finanzamt nicht, kann die Möglichkeit der Begehung einer Steuerhinterziehung durch den Erben bestehen. Diese kann bei Bekanntwerden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Für den Erben kann noch die Möglichkeit der Selbstanzeige bestehen. Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende unter Umständen Straffreiheit erlangen. Eine solche Selbstanzeige kann jedoch entfallen, sobald die Tat von den zuständigen Behörden bereits aufgedeckt wurde.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts ratsam. Daher sollten Sie im Zweifelsfall einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

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