openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Aus „geringfügig Beschäftigten“ werden für den Arbeitgeber „gefährliche Beschäftigte“

(openPR) Die Bunderegierung plant die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen von 400 € auf 450 € monatlich. Damit verbunden ist aber, dass die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht auf Antrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte zum 1. Januar 2013 in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt werden soll (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). „Hier liegt der Teufel im Detail und das Haftungsrisiko beim Arbeitgeber“, so Karl-Heinz Heuer vom Lohnabrechnungsservice sblohn.de. Konnten bisher die Beträge Brutto für Netto einfach ausbezahlt werden, ist dies dann nicht mehr so ohne weiteres möglich. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Befreiungsantrag übergeben. Der Arbeitgeber meldet den Eingang des Befreiungsantrags an die Minijobzentrale und diese hat dann einen Monat Zeit zu wiedersprechen. Erst wenn dieser Widerspruch nicht erfolgt ist, kann der Arbeitgeber sicher sein, dass keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung einbehalten werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Befreiungsantrag innerhalb der Meldefristen für Einstellungen rechtzeitig an die Minijobzentrale gemeldet wird. Nur dann gilt die Befreiung von Anfang an ansonsten erst nach Ablauf des für die Widerspruchsfrist folgenden Monats. Eine weiter Falle lauert bei Entgelten unter 175 € monatlich. Hier sind bei der Berechnung der Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung mindesten 175 € zugrunde zu legen auch wenn das tatsächliche Entgelt darunter liegt. Im Extremfall bekommt der Arbeitnehmer bei geringen Verdiensten nicht nur nichts ausgezahlt sondern muss noch Rentenversicherungsbeiträge beim Arbeitgeber einzahlen. Hier sind bei den turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Beitragsnachforderungen vorprogrammiert. Dies kann vor Dingen kleine Betriebe und Existenzgründer in Existenznot bringen. Für Heuer ist klar: „hier kommt es an für eine Lohnabrechnung einen verlässlichen Partner zu haben, der sich auch um die Details solcher komplizierten Regelungen kümmert“. Bei www.sblohn.de werden Standard-Lohnabrechnungen incl. Meldungen schon für 4,99 + 19% MwSt. erstellt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 668745
 689

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Aus „geringfügig Beschäftigten“ werden für den Arbeitgeber „gefährliche Beschäftigte““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von PERSONALextern

Anzüglichkeiten in der Arbeitswelt und was muss der Arbeitgeber tun muss
Anzüglichkeiten in der Arbeitswelt und was muss der Arbeitgeber tun muss
Diskussionen um Rainer Brüderle wirken sich auch auf die Arbeitgeber aus. Spätestens seit dem Fall von Rainer Brüderle und der „Stern“-Reporterin sollten sich alle Arbeitgeber fragen was muss ich tun? Was hätte der „Stern“ als Arbeitgeber hier tun müssen und warum hat er es nicht getan? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG schreibt für alle Unternehmen, Betriebe und Dienststellen vor, dass eine Beschwerdestelle für solche Fälle benannt werden muss. Anlass genug gerade jetzt sich die Besetzung und Ausgestaltung dieser sensiblen Stelle no…
Bild: Fünf Jahre Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) - Arbeitgeber müssen oft noch nacharbeitenBild: Fünf Jahre Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) - Arbeitgeber müssen oft noch nacharbeiten
Fünf Jahre Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) - Arbeitgeber müssen oft noch nacharbeiten
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat gerade seinen 5. Geburtstag gehabt. Auch wenn die anfänglichen Unsicherheiten inzwischen etwas gelegt haben bleibt für die Arbeitgeber oft noch einiger Umsetzungsbedarf. So muss im Rahmen von Compliance-Checks und bei Zertifizierungen stets auch die Umsetzung des AGG bezüglich der Einrichtung einer “betrieblichen Beschwerdestelle“ und der Information und Schulung der Beschäftigten nach dem AGG nachgewiesen werden. Nennt der Arbeitgeber z.B. den Beschäftigten keine Beschwerdestelle, verstößt er grob g…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Arbeitsrecht | Pflegezeitgesetz - Achtung Pflegezeit-MissbrauchBild: Arbeitsrecht | Pflegezeitgesetz - Achtung Pflegezeit-Missbrauch
Arbeitsrecht | Pflegezeitgesetz - Achtung Pflegezeit-Missbrauch
Im Sommer 2008 ist das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber wollte Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Allerdings warnen Kritiker seitdem intensiv vor …
Bild: Gehaltsstudie der Meine Solar GmbH - Das verdient die Solarbranche wirklichBild: Gehaltsstudie der Meine Solar GmbH - Das verdient die Solarbranche wirklich
Gehaltsstudie der Meine Solar GmbH - Das verdient die Solarbranche wirklich
… Daten, die nun in eine Studie gefasst wurden. Gehälter – Ein Tabuthema in Deutschland Die Onlineumfrage startete mit dem Ziel, die durchschnittlichen Einkommen von Beschäftigten verschiedener Bereiche und Positionen aus der Photovoltaikbranche zu ermitteln. Über 2.000 Probanden nahmen an der Gehaltsumfrage zum eigentlichen Tabuthema Nr. 1 in Deutschland …
Bild: Das ArbeitsschutzgesetzBild: Das Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz ist das grundlegende Regelwerk für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Hier einige der wichtigsten Pflichten für den Arbeitgeber, die sich aus dem ArbSchG ergeben: • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit …
Bild: Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber bei LohnfortzahlungBild: Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung
Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung
Gera, 23.09.2021 Aktuell dürfen Arbeitgeber, mit wenigen Ausnahmen (z. B. im medizinischen und Pflegebereich), den Impfstatus ihrer Beschäftigten grundsätzlich nicht abfragen. Mit Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=228&jahr=2021) haben Beschäftigte ab dem 1. November 2021 keinen Anspruch auf …
Bild: Arbeitgeberpflichten bei Hitze gelten auch fürs Home-OfficeBild: Arbeitgeberpflichten bei Hitze gelten auch fürs Home-Office
Arbeitgeberpflichten bei Hitze gelten auch fürs Home-Office
… Dies gilt insbesondere für Arbeiten im Freien – aber auch für viele Home-Office-Arbeitsplätze. Hitze am Arbeitsplatz hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten und reduziert zugleich die Effektivität der Arbeitsleistung. Was Arbeitgeber tun müssen, um ihre Beschäftigten zu schützen, erläutert Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Professor …
Home-Office: Zutrittsrecht des Arbeitgebers – Zugang zur Wohnung
Home-Office: Zutrittsrecht des Arbeitgebers – Zugang zur Wohnung
… wie der Beschäftigte seinen Arbeitsplatz zuhause einrichtet und wie er von dort aus seiner Tätigkeit nachgeht. Dafür bieten sich schriftliche Vereinbarungen mit dem Beschäftigten speziell für das Home-Office an. In vielen dieser Vereinbarungen wird auch ein Zutrittsrecht bzw. Zugangsrecht des Arbeitgebers formuliert, um insbesondere den Datenschutz und …
Bild: Der DUK Versorgungswerk e.V. blickt auf einen erfolgreichen Deutschen Pflegetag 2016 zurück!Bild: Der DUK Versorgungswerk e.V. blickt auf einen erfolgreichen Deutschen Pflegetag 2016 zurück!
Der DUK Versorgungswerk e.V. blickt auf einen erfolgreichen Deutschen Pflegetag 2016 zurück!
… Pflegeberuf standen hierbei im Fokus. Der DUK Versorgungswerk e.V. konnte auch in diesem Jahr sein Leistungsspektrum für eine sichere Zukunft der Beschäftigten in der Pflegebranche auf der Fachmesse darstellen. Beschäftigte und entscheidungstreffende Personen der Pflegebranche sowie Verantwortliche aus der Gesundheitspolitik und Wirtschaft fordern eine …
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer - WeGebAU macht’s möglich
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer - WeGebAU macht’s möglich
Hagen/Märkischer Kreis, 18.02.2008 Fördermittel für Beschäftigte: Kleine und mittelständische Betriebe können ihre Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei weiterbilden lassen. Das Sonderprogramm WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen der Agentur für Arbeit macht’s möglich. Die …
Bild: Nicht einfach zuhause bleiben: Arbeitsrecht in Zeiten von CoronaBild: Nicht einfach zuhause bleiben: Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
Nicht einfach zuhause bleiben: Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitswelt und die Beschäftigten. Die Anordnung von Home-Office (wo möglich), die Ausdünnung von Belegschaften und sogar die Einstellung der Produktion wie in der Automobilindustrie verändern derzeit das Arbeitsleben. Eltern, die weiterhin im Betrieb arbeiten …
Bild: Studie zum Thema Weiterbildung - Mitarbeiter mit niedrigem Bildungsabschluss bleiben auf der StreckeBild: Studie zum Thema Weiterbildung - Mitarbeiter mit niedrigem Bildungsabschluss bleiben auf der Strecke
Studie zum Thema Weiterbildung - Mitarbeiter mit niedrigem Bildungsabschluss bleiben auf der Strecke
Eschborn, November 2008 – Das Thema Weiterbildung gewinnt immer mehr an Bedeutung. 59 Prozent aller Beschäftigten haben in den letzten zwölf Monaten an einer internen oder externen Weiterbildung teilgenommen. Dabei bieten Arbeitgeber Beschäftigten mit höherem Bildungsabschluss häufiger interne und externe bezahlte Weiterbildungen an als Beschäftigten …
Sie lesen gerade: Aus „geringfügig Beschäftigten“ werden für den Arbeitgeber „gefährliche Beschäftigte“