openPR Recherche & Suche
Presseinformation

"Anlagewünsche sind keine Wunschkonzerte"

05.10.201215:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: "Anlagewünsche sind keine Wunschkonzerte"
Rechtsanwältin Jaqueline Buchmann
Rechtsanwältin Jaqueline Buchmann

(openPR) Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin konnten einem betroffenen Rentnerpaar gerichtlich helfen, sich von langjährigen Bausparverträgen zu lösen und die Verträge, ohne Schaden für die Betroffenen, vollständig rückabwickeln.



Immer wieder stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner vor der Herausforderung, dass abschlussorientierte Bankmitarbeiter die Anlagewünsche ihrer Kunden völlig außer Acht lassen. Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: "Dann werden gesetzlich geregelte und höchstrichterlich bestätigte Aufklärungspflichten bewusst nicht wahrgenommen und gutgläubige Kunden in völlig absurde, ihren Anlagezielen absolut widersprechende Kapitalverträge gedrängt. Nicht selten endet dies in langjährigen Zahlungsverpflichtungen, die die Betroffenen auch finanziell völlig überfordern. Will sich das Opfer dann von den Verträgen lösen, wird in nahezu allen Fällen die zumeist nicht unbeachtliche Abschlussgebühr einfach von der Bank einbehalten und zusätzlich noch Kontoführungsgebühren geltend gemacht. Der ahnungslose Kunde erfährt häufig erst im Moment der Kündigung vom Verlust seiner kompletten Abschlussgebühr und ist schockiert, wenn er nun auch noch Kontoführungsgebühren zahlen soll."

Im Rechtsstreit mit der BHW – Bausparkasse einem Unternehmen der Postbank - Gruppe mussten Fragen dieser Art geklärt werden. Rechtsanwältin Buchmann von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälten erläutert den Fall: "Das Rentnerpaar lebt von einer Minimalrente. Aus Sorge in wenigen Jahren in Altersarmut zu verfallen, wollten beide ein wenig Geld sparen. Mit diesem Wunsch suchten sie eine Postbank-Filiale in ihrer Umgebung auf und baten vertrauensvoll um eine Beratung. Gleich zwei Postbankmitarbeiter redeten auf das Ehepaar ein und meinten, dass zwei Bausparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren genau das richtige seien. Völlig verunsichert teilten die Beiden mit, dass sie nicht vorhätten in ihrem hohen Alter noch eine Immobilie zu erwerben, geschweige denn selbst zu bauen. Sie wollten lediglich monatlich etwas Geld zurücklegen und ganz nach Bedarf darauf zugreifen können. Die Berater meinten daraufhin, dass die Bausparverträge jederzeit kündbar seien und empfahlen weiter, obwohl sie wussten, dass dem Paar nur eine geringe Rente zur Verfügung stand, eine monatliche Bausparrate von je 175,00 € insgesamt also 350,00 €. Aus Sorge später nicht ausreichend versorgt zu sein, unterschrieben beide den Vertrag. Hinsichtlich der hohen Abschlussgebühren versicherten die Postbankmitarbeiter, dass diese in kleinen Raten gezahlt werden könnten."

Schnell musste das Rentnerpaar feststellen, dass die Abschlussgebühren, anders als erwartet, nicht ratenweise von Ihrem Girokonto abgebucht wurden, sondern im Bausparkonto plötzlich der gesamte Betrag als Minus gebucht wurde. Überdies waren die hohen monatlichen Raten kaum zu bewältigen. Völlig verunsichert wendeten sie sich an die Rechtsanwälte. Diese berieten sie umfassend und kündigten die beiden Bausparverträge für sie. Damit war die Postbank zwar einverstanden, forderte aber die bisherigen Kontoführungsgebühren und war nicht bereit die Abschlussgebühren auszuzahlen. Daher reichten die Rechtsanwälte beim Amtsgericht Berlin eine Schadensersatzklage ein, die sie mit der mangelnden Aufklärung durch die Postbankmitarbeiter und dem Widerspruch der Kapitalanlage zum Anlagewunsch des Rentnerpaars begründeten und forderten die vollständige und kostenfreie Rückabwicklung der Bausparverträge – mit Erfolg.

Die Rechtsanwälte konnten das Gericht von der eklatanten Verletzung der Aufklärungspflichten überzeugen. Nachdem die Postbank zunächst noch versucht hatte alle Schuld von sich zu weisen, ließ sie es, nach richterlichem Hinweis, nun doch nicht auf ein Urteil ankommen und bot vergleichsweise die vollständige und kostenfreie Rückabwicklung der Bausparverträge an.

V.i.S.d.P.:

Jaqueline Buchmann
Rechtsanwältin

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 - 715 206 70

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 668729
 141

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „"Anlagewünsche sind keine Wunschkonzerte"“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

Bild: Haftung des Forenbetreibers - Internetreputation by lawBild: Haftung des Forenbetreibers - Internetreputation by law
Haftung des Forenbetreibers - Internetreputation by law
Falsche Tatsachenbehauptungen durch Lügen, Beleidigungen, Bewertungen – welcher Schutz besteht, Pflichten und Rechte Administratoren von Internet Foren - von Dr. Erik Kraatz und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt DSP Berlin mbB Das Internet galt einige Zeit als rechtsfreier Raum, bei dem nach Belieben „beleidigt, verleumdet und gelogen“ werden durfte. Diese Freiheit des einzeln konnte massiv die Rechte anderer beschneiden; Selbstmorde von Jugendlichen wegen Cybermobbing oder Firmenpleiten wegen Shitstorm sind die krassen Folgen dieser Handlung…
Bild: Steuerstandort Polen – Sind die polnischen Sonderwirtschaftszonen wirklich vorteilhaft?Bild: Steuerstandort Polen – Sind die polnischen Sonderwirtschaftszonen wirklich vorteilhaft?
Steuerstandort Polen – Sind die polnischen Sonderwirtschaftszonen wirklich vorteilhaft?
Kurzvortrag der Veranstaltung "deutsch-polnische Freundschaft" bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner Berlin mbB – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung für interessierte Mandanten und Kollegen referierte die deutsch-polnische Rechtsanwältin Patrycja Mika über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen. Frau Mika: "Das Zusammenwachsen Europas und die positive volkswirtschaftliche Entwicklung Polens in den letzten Jahren führen zu der Frage, ob die Sonderwirtschaftszonen überhaupt erforderlich …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Fast sechs Monate nach dem Lehman-Zusammenbruch – Eine erste ZwischenbilanzBild: Fast sechs Monate nach dem Lehman-Zusammenbruch – Eine erste Zwischenbilanz
Fast sechs Monate nach dem Lehman-Zusammenbruch – Eine erste Zwischenbilanz
… Bankmitarbeiters bzw. der Bank angeboten wird. Auf diesen evidenten Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichem Eigeninteresse bei der Vermittlung einer Anlage und den Interessen des Kunden sowie seiner Anlagewünsche und –ziele ist der Kunde aufmerksam zu machen. Wird er hierüber nicht aufgeklärt, so hat er gute Chancen unter Hinweis auf diese fehlende Aufklärung …
Bild: Ideenkapital: Navalia-Flotte wird offenbar verkauft – Möglichkeiten der AnlegerBild: Ideenkapital: Navalia-Flotte wird offenbar verkauft – Möglichkeiten der Anleger
Ideenkapital: Navalia-Flotte wird offenbar verkauft – Möglichkeiten der Anleger
… an die Banken geflossen sind. Sie können ein Beleg dafür sein, dass die Bank offenbar mehr in ihrem eigenen Provisionsinteresse gehandelt hat, als die Anlagewünsche des Kunden zu berücksichtigen. „Daher hat der BGH entschieden, dass auch diese sog. Kick-Backs unbedingt offengelegt werden müssen“, so Cäsar-Preller. Wurden die Provisionen verschwiegen, …
Bild: Geldanlage-Anbieter.de veröffentlicht kostenfreien Ratgeber für VerbraucherBild: Geldanlage-Anbieter.de veröffentlicht kostenfreien Ratgeber für Verbraucher
Geldanlage-Anbieter.de veröffentlicht kostenfreien Ratgeber für Verbraucher
… Vergleichsportals Geldanlage-Anbieter.de und Herausgeber des Ratgebers. Der Geldanlage-Ratgeber informiert die Leser mit 10 wertvollen Tipps, von der notwendigen Entwicklung der eigenen Anlagewünsche, über mögliche Kriterien bei der Auswahl von Anlagemöglichkeiten, bis hin zu steuerlichen Aspekten. Zudem möchte der Ratgeber auf alle Punkte hinweisen, die …
Bild: Schadensersatz wegen Falschberatung bei Swap-GeschäftenBild: Schadensersatz wegen Falschberatung bei Swap-Geschäften
Schadensersatz wegen Falschberatung bei Swap-Geschäften
… ist die beratende Bank bei der Empfehlung solcher Swap-Geschäfte zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet. Die beratende Bank muss also die Anlagewünsche und Anlageziele des Kunden bei ihrer Anlageempfehlung zugrunde legen. Auch muss es dessen Risikobereitschaft ermitteln und dessen Anlageerfahrungen berücksichtigen. Daneben muss die …
Bild: ETF-Experten-Suche für Anleger mit BeratungsbedarfBild: ETF-Experten-Suche für Anleger mit Beratungsbedarf
ETF-Experten-Suche für Anleger mit Beratungsbedarf
… Anlegern ein Investment ganz nach ihren individuellen Vorstellungen und nach Risikoneigung. Die auf ETFs von iShares basierenden Musterportfolios können den Anlegern helfen, ihre persönlichen Anlagewünsche gezielt zu entwickeln und umzusetzen. Wir freuen uns, mit der MK Anleger Gesellschaft einen weiteren Partner gewonnen zu haben, dessen Kunden von diesen …
Gericht stellt klar - Hebelverträge unzulässig
Gericht stellt klar - Hebelverträge unzulässig
… der proConcept AG. „Oft passen die Anlageformen gar nicht zu den Finanzprofilen der Verbraucher, die Berater interessieren sich meist nicht für die finanzielle Situation bzw. für die Anlagewünsche ihrer Kunden, sondern nur für die eigene Provision. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Kunden ihr Geld aus den Verträgen zurückbekommen, die sie in …
Bild: AENGEVELT sieht Düsseldorf weiter im AufwindBild: AENGEVELT sieht Düsseldorf weiter im Aufwind
AENGEVELT sieht Düsseldorf weiter im Aufwind
… werden weiterhin Anlagemöglichkeiten auch in "Core+" und "Value-Add"-Objekten geprüft, die einen größeren Managementaufwand und die Begleitung durch markterfahrene Berater erfordern. „Allerdings werden auch 2016 viele Investoren ihre Anlagewünsche mangels Verkaufsbereitschaft der Objekteigentümer nicht erfüllen können“, so das Fazit von Oliver Lederer.
AFA AG und Stiftung Warentest weisen auf Protokollpflicht hin
AFA AG und Stiftung Warentest weisen auf Protokollpflicht hin
… Produkte sind. Ein Beratungsprotokoll soll laut Stiftung Warentest unter anderem folgende Punkte beinhalten: • die persönliche und finanzielle Situation des Kunden, • seine Anlagewünsche, • die empfohlenen Finanzprodukte des Beraters und • die Bereitschaft des Kunden, Verlustrisiken einzugehen. Diese Inhalte listet die Stiftung Warentest auf www.test.de …
FINGRO AG erhält für ihre Fondspolicen die exklusiven Vertriebsrechte am neuen Multi Asset Dynamic Fund
FINGRO AG erhält für ihre Fondspolicen die exklusiven Vertriebsrechte am neuen Multi Asset Dynamic Fund
traktivsten Investmentfonds, die es derzeit auf dem Markt gibt“, so Klein weiter. Die FINGRO AG hat bei allen Produkten das so genannte FINGRO Portfoliomanagement (FPM) integriert. Damit steht dem Versicherungsnehmer eine professionelle Fondsverwaltung kostenlos zur Verfügung, die die individuellen Anlagewünsche optimal umsetzt.
8 häufige Stolperfallen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen
8 häufige Stolperfallen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen
… originären Anforderungen gerichtet werden, sondern die Prozessstruktur ist so zu gestalten, dass ausreichende Optionen für eine Integration in Enterprise-Prozesse bestehen. Funktionale Wunschkonzerte statt pragmatische Anforderungsprofile: Die Vielzahl der noch gar nicht oder nur teilweise digitalisierten Prozesse zwingt dazu, den digitalen Reifegrad …
Sie lesen gerade: "Anlagewünsche sind keine Wunschkonzerte"