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Pflege-Option der LV 1871 erhöht Rente im Pflegefall

(openPR) München, 17. September 2012 – Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) bietet ab Oktober eine Pflege-Option. Im Pflegefall erhalten Versicherte damit das Doppelte ihrer dann garantierten Altersrente. So können sie die zusätzlichen Kosten einer Pflegebedürftigkeit leichter decken. Die Pflege-Option kann ohne höheren Beitrag als Vertragsbestandteil gewählt werden.

„Bei Kunden und Maklern nimmt die private Absicherung von Pflegebedürftigkeit einen immer höheren Stellenwert ein. Auf diesen Bedarf reagieren wir mit der Pflege-Option“, erläutert Vertriebsvorstand Rolf Schünemann. Die Pflege-Option der LV 1871 kombiniert Altersrente und Pflegebaustein. Wählen Kunden die Pflege-Option, verdoppeln sich im Fall einer Pflegebedürftigkeit die garantierte lebenslange Rente und die Überschüsse. Dafür verzichten sie vorher lediglich auf einen kleinen Teil ihrer Altersrente.

Pflege-Option ohne Mehrbeitrag
Die Beiträge steigen durch die Pflege-Option nicht. Denn: Die Pflege-Option kann bereits bei Vertragsabschluss als Vertragsbestandteil der Altersvorsorge gewählt werden – ohne Mehrbeitrag und in der Regel ohne Gesundheitsfragen. Erst zu Rentenbeginn müssen Versicherte entscheiden, ob sie die Pflege-Option nutzen wollen. Auch wer beim Start in den Ruhestand bereits pflegebedürftig ist, kann die Pflege-Option sofort bei Renteneintritt geltend machen.

Vier Auszahlungsoptionen 4flex
Standardmäßig können Kunden zu Rentenbeginn zwischen einer monatlichen lebenslangen Rentenzahlung und einmaliger Kapitalabfindung wählen. Neu für klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen sowie die betriebliche Altersversorgung ist bei der LV 1871 die Pflege-Option. Alternativ ist auch die Wahl der eXtra-Renten-Option jetzt bei allen privaten und betrieblichen Vorsorgelösungen der LV 1871 ohne Mehrbeitrag möglich. Wird zu Rentenbeginn eine schwere Erkrankung festgestellt, erhalten Kunden mit der eXtra-Rente eine höhere monatliche Rente. Erst zum Start in den Ruhestand müssen sich Versicherte entscheiden, welche der vier Auszahlungsoptionen für sie persönlich sinnvoll ist.

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