(openPR) Ein Leben lang hat man hart gearbeitet und im Alter droht im Falle der Pflegebedürftigkeit der Verlust sämtlicher geschaffener Werte.
In weiten Kreisen der Bevölkerung ist diese Gefahr indes noch nicht ins Bewusstsein gedrungen. Die seit 1995 existierende Pflegepflichtversicherung verleitet viele Menschen dazu, sich eine umfassende Absicherung einzubilden. Doch das ist falsch. Im Gegensatz zu allen anderen Sozialversicherungssparten, die eine Grundabsicherung bieten, setzt die Pflegepflichtversicherung von vorn herein auf den Familienverbund. Nur die wenigsten Menschen wissen, was im Pflegefall auf sie zukommt. Selbst einfachstes Wissen über die Einstufung in die Pflegestufen und die gesetzlichen Grundlagen in Sachen Pflege fehlen weitestgehend. Erst wenn es zu spät ist, befassen sich die Betroffenen mit diesem Thema.
Die SüGa Versicherungsmakler GmbH aus dem sächsischen Lößnitz reagiert jetzt mit der Herausgabe einer Informationsschrift auf dieses weit verbreitete Wissens-Defizit. Der neue PRIVAT-Report „Vermögenssicherung im Alter“ steht allen Interessenten kostenfrei zur Verfügung. Auf rund 60 Seiten findet der Leser sämtliche gesetzliche Grundlagen, Berechnungsbeispiele von Unterhaltsleistungen Angehöriger und natürlich auch Lösungswege zur Absicherung des Risikos anschaulich erläutert. Der PRIVAT-Report steht in gebundener Fassung für diejenigen Kunden zur Verfügung, die das Problem erkannt haben und eine entsprechende Absicherung suchen. Auf der Webseite www.Pflegevers.de kann man sich den PRIVAT-Report auch als eBook herunterladen.
Die bisherigen Erfahrungen aus vielen Beratungsgesprächen belegen die Tatsache, dass das Thema „Pflege“ bei vielen Menschen noch nicht wahrgenommen wird. Die meisten Menschen sind unentschlossen und erkennen nicht, dass im Pflegefall wirkliche Vermögensverluste drohen. Die Bereitschaft, schon in jungen Jahren Versicherungsabschlüsse zur Deckung dieses Risikos zu tätigen, ist nur minimal.
All jenen „Unentschlossenen“ offeriert die SüGa Versicherungsmakler GmbH nun ein Angebot, was perfekt auf diese Zielgruppe zugeschnitten ist. Es handelt sich um eine Pflegerenten-Option, die in frühestens zwölf Jahren in eine Pflegerenten-Versicherung umgewandelt werden kann. Somit ist es nun auch jüngeren Menschen möglich, sich der Pflege-Problematik zu öffnen. Die Versicherten erhalten die Option auf eine Pflegerente, müssen diese aber nicht einlösen. Wer beispielsweise im Alter 45 eine solche Pflegerenten-Option abschließt, schafft sich 20 Jahre „Bedenkzeit“. Erst im Alter 65 trifft der Versicherte dann die Entscheidung, ob er die Option einlöst (und damit lebenslang pflegeversichert ist) oder ob er sich das gebildete Kapital als einmalige Kapitalabfindung oder als lebenslange Rente auszahlen lässt. Gibt es bis dahin möglicherweise bessere Angebote, hat man den Vertrag trotzdem nicht unnötig abgeschlossen. Eine zusätzliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalabfindung benötigt wohl jeder Mensch und so bietet diese Vertragsform den Kunden wirkliche Entscheidungsfreiheiten.
Hinzu kommen unzählbare Gestaltungsmöglichkeiten, die jedem Kunden eine persönlich zugeschnittene Lösung garantieren. So können auch Antragsteller höheren Alters und selbst mit Gesundheitsproblemen eine Pflegerenten-Option zu günstigsten Prämien abschließen. Es gibt keine Gesundheitsfragen im Antrag und umfangreiche Tarif- Gestaltungsmöglichkeiten.
Die SüGa Versicherungsmakler GmbH stellt seit Juli 2010 den potentiellen Kunden einen Pflegerechner zusammen mit einer umfangreichen Anleitung im Internet (www.pflegerechner.suega.de) bereit. Dort kann man allein oder unter Anleitung „seinen“ Wunschtarif berechnen. Selbstverständlich erhält jeder Interessent den bereits erwähnten PRIVAT-Report „Vermögenssicherung im Alter“ als Grundlage für eine umfassende Beratung ausgehändigt.












