(openPR) Unsere Gesellschaft altert zunehmend. Eine hohe Lebenserwartung ist einerseits erfreulich, birgt jedoch auch die Gefahr einer möglichen Pflegebedürftigkeit in sich. Gerade ab dem 65. Lebensjahr nimmt die Pflegewahrscheinlichkeit deutlich zu. Heutzutage ist bereits jeder 5. Bundesbürger über 65 Jahre und jeder Dritte über 80 Jahre pflegebedürftig! Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind aktuell über 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig (Stand Dezember 2007). Davon werden mehr als zwei Drittel (68% oder 1,54 Millionen) zu Hause versorgt und 709 000 (32%) Pflegebedürftige in Pflegeheimen betreut.
Während bis zum 70. Lebensjahr Männer eher pflegebedürftig sind, kippt dies ab dem 70. Lebensjahr deutlich und Frauen benötigen dann eher Pflege. So beträgt die Pflegequote aktuell bei Frauen zwischen 85 und 90 Jahren 40,7 % und bei gleichaltrigen Männern jedoch nur 27,5 %. Laut Expertenmeinung wird der Anteil der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 um 250% steigen. D.h. im Jahr 2050 werden 4,7 Millionen Menschen, somit durchschnittlich jeder 17. Bundesbürger pflegebedürftig sein.
Pflegebedürftigkeit das unterschätzte Risiko!
Im Falle einer schweren Pflegebedürftigkeit kommen auf die Betroffenen und deren Angehörigen erhebliche finanzielle Belastungen zu. Für Verpflegung / Unterkunft, Investitionskosten und Pflegeleistungen im Pflegeheim bei Pflegestufe III entstehen monatlich im Durchschnitt Kosten von 3.128 Euro. Diese Aufwendungen können bei entsprechenden Komfortwünschen noch höher liegen! Hier hat die gesetzliche Pflegeversicherung allenfalls Teilkasko-Charakter. Reicht die eigene Rente nicht aus, muss hierfür auch das eigene Vermögen angetastet werden. Schlimmstenfalls kann durch einen Pflegefall das gesamte Vermögen und sichergeglaubte Erbe verloren gehen.
Versorgungslücken häufig falsch berechnet !
So werden sehr oft einfach von den durchschnittlichen Kosten nur die gesetzlichen Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung abgezogen. Dadurch entsteht jedoch meistens eine zu hohe Versorgungslücke. Korrekterweise würde bei Berücksichtigung verwertbaren Einkommens wie z.B. laufende Renten, Miet- und Zinseinkünfte etc. und verwertbaren Vermögens die Lücke merklich geringer ausfallen.
Mit Vorsorge Unterhaltspflichten senken!
Reicht die eigene Rente und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, können für die Finanzierung der restlichen Pflegekosten, nach z.B. § 91 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz bzw. nach § 1360 BGB, auch die engsten Familienmitglieder über die „Durchgriffshaftung“ herangezogen werden. Laut Expertenmeinung bedeutet dies, dass auf die gesamte Familie zusätzliche Belastungen zukommen können. Und es bestände durchaus die Gefahr einer partiellen Verarmung der Kinder- und Elterngeneration. Lösung: Entsprechende Vorsorge treffen und so das Unterhaltsrisiko für die Angehörigen senken!
Mit Vorsorge das zukünftige Erbe sichern!
Aufgrund aktueller Schätzungen werden jährlich rund 400.000 Immobilien und in den nächsten 10 Jahren insgesamt Vermögenswerte in Höhe von 2 Billionen Euro vererbt. Dieses Vermögen gilt es für die zukünftigen Erben zu schützen, denn Gefahr droht bei Pflegebedürftigkeit des Erblassers. Häufig wird dieses Risiko jedoch unterschätzt. Reicht die eigene Rente nicht aus, muss hierfür auch das eigene Vermögen angetastet werden. Schlimmstenfalls kann durch einen einzigen Pflegefall das gesamte Vermögen und sichergeglaubte Erbe verloren gehen.
Lösung: Rechtzeitig vorsorgen und so das Erbe vor dem Zugriff Dritter (z.B. SV-Trägern) sichern!











