(openPR) Fachverbände warnen eindringlich davor, die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zu übertragen. Das war schon im vergangenen Jahr in der Föderalismuskommission erwogen worden und ist jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wieder aktuell. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Arenhövel, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Dombek, sowie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Vereinigungen von Anstaltsleitern, Strafvollzugsbediensteten und Jugendgerichten warnen vor einem "Rückfall in die Kleinstaaterei". Es bestehe die Gefahr, daß die mühsam erreichten Mindeststandards der Haft aus Kostengründen gesenkt würden. "Ein Abbruchunternehmen im Strafvollzug kann sich unser Rechtsstaat jedoch nicht leisten", heißt es in dem Aufruf, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe) vorliegt. Die Verbände befürchten, daß wahltaktische Überlegungen künftig die Gestaltung des Vollzugs bestimmen. Zudem mute es "grotesk" an, daß die Länder für den Strafvollzug zuständig sein sollen, während der Bund weiter die Kompetenz für das Strafrecht, das Strafprozeßrecht und das Jugendstrafrecht habe. Das Strafvollzugsgesetz habe dazu beigetragen, daß der deutsche Strafvollzug international eine Spitzenstellung einnehme. Er gelte den jungen Demokratien in Osteuropa als Vorbild.
Sachverständige der Föderalismuskommission hatten es - anders als Strafrechtswissenschaftler - für unproblematisch gehalten, den Ländern die Kompetenz für den Strafvollzug zu geben. Schließlich gebe es klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; Landesvollzugsgesetze würden deshalb nicht viel anders aussehen als das Strafvollzugsgesetz des Bundes. Der sächsische Justizminister Mackenroth (CDU) sah in einer Länderkompetenz eine "Chance, auch für die Resozialisierung". Dem widerspricht der Vorsitzendes des Richterbundes, Arenhövel: Es sei verdächtig, daß sich die Länder um die Zuständigkeit für den Strafvollzug bemühten, obwohl ihre Kassen leer seien. "Die wollen das billiger machen", sagte er der F.A.Z. Das werde sich auch auf das Vollzugsziel der Resozialisierung auswirken. Langfristig würden die Kosten jedoch steigen.
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