(openPR) BERLIN. 1. August 2003
Der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel BAHR, begrüßt es, dass CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer die FDP-Forderung nach einem gesonderten Leistungsgesetz für Behinderte aufgegriffen hat:
Meyer greift mit seiner Forderung nach einem Leistungsgesetz für behinderte Menschen eine Forderung der FDP auf. Es ist sinnvoller, die Unterstützung für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe rauszunehmen und über ein eigenständiges Leistungsgesetz zu gewähren.
Die SPD hatte noch im Bundestagswahlkampf 2002 durch ihre Kandidaten und Fraktionsmitglieder ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung in dieser Wahlperiode versprochen.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es schwer enttäuschend, dass ein Leistungsgesetz weder im Koalitionsvertrag explizit vorgesehen, noch nach Auskunft von Ministerin Schmidt in der Fragestunde vom 18. Dezember 2002 in dieser Legislaturperiode geplant ist.
Wir werden die Bundesregierung an Ihren Versprechungen messen und erwarten, dass sie in dieser Legislaturperiode ein solches Gesetz hier im Deutschen Bundestag einbringen wird.
Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen klagen zu Recht über die Kostenentwicklung und Finanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Bereits in 2001 waren die Ausgaben in diesem Bereich der Sozialhilfe höher als die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen haben sich inzwischen vielfach zu lebenslangen Hilfen entwickelt. Gerade auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenserwartung werden sie alleine bis 2008 bundesweit nach Angaben der Landschaftsverbände um ein weiteres Drittel steigen. Die finanziellen Lasten steigen so deutlich, dass sie von den kommunalen Haushalten kaum zu verkraften sind.
Die FDP hat sich seit jeher dafür eingesetzt, den Gesetzes- und Vorschriftendschungel zu lichten. Es hilft niemandem und erst recht nicht den behinderten Menschen und ihren Angehörigen, wenn nur schwer nachvollziehbar und nicht eindeutig ist, von wem welche Hilfeleistung zu erwarten ist. Gerade in der Behindertenpolitik brauchen wir klare Zuständigkeiten, verständliche Regeln und Transparenz. Ziel eines eigenen Leistungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen muss deshalb sein, die bisher bestehenden Regelungen zusammenfassen, zu vereinfachen und somit transparenter und effektiver zu machen.










